Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.06.2018 über den Erlass einer Stellplatzsatzung beraten. Das Gremium empfiehlt, den vorgelegten Entwurf als Satzung zu beschließen.

Mit dem vorgelegten Entwurf zu einer Stellplatzsatzung soll geregelt werden wie und wie viele Stellplätze im Rahmen eines Bauvorhabens nachzuweisen sind. Dabei soll den besonderen Belangen im Gemeindegebiet Rechnung getragen werden.

Ziel der Satzung ist, im Baugenehmigungsverfahren oder Freistellungsverfahren nachvollziehbare Stellplatzrichtzahlen und Berechnungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen. Die Stellplätze werden im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Können keine Stellplätze zur Verfügung gestellt werden, so besteht die Möglichkeit der Ablösung.

Mit der Satzung werden die Richtzahlen und die Berechnungen für den Nachweis von Stellplätzen im Baugenehmigungsverfahren geregelt. Bei der Ermittlung ist darauf zu achten, dass die Nutzflächen als Berechnungsgrundlage in der Satzung genau definiert sind.

Können bestimmte Vorhaben nicht der Tabelle zugeordnet werden, so sind in Absprache mit dem Bau- und Umweltausschuss im Einzelfall auch höhere oder niedrigere Stellplatzzahlen möglich.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz erlässt die vorgelegte Stellplatzsatzung.