Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat der Stadt Günzburg hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 die Billigung des Vorentwurfs des oben angeführten Bebauungsplans beschlossen.

 

Ziel und Zweck der Planung

Auf der Gewerbebrache des ehemaligen Firmengeländes der Firma "Minholz" beabsichtigen die Grundstückseigentümer, Fa. Lehner-Haus GmbH und Klischke Immobilien-Dienste GmbH, eine Nachnutzung mit einer Wohnbebauung. Vorrangig sollen dabei Einfamilienhäuser errichtet werden.

 

Anlass der Planung ist die Nachnutzung einer faktischen Gewerbebrache. Planungsziel ist, die örtliche Nachfrage und den Bedarf an Wohnbauflächen, insbesondere an Einfamilienhausgrundstücken in der Stadt Günzburg zu decken. Durch die Wiedernutzung der brachgefallenen Fläche wird dem städtebaulichen Ziel des schonenden Umgangs mit Grund und Boden, insbesondere dem Vorrang der lnnenentwicklung vor der Inanspruchnahme von derzeit unbebauten Flächen im Außenbereich entsprochen.

 

Das Plangebiet befindet sich mitten im Ortsteil Wasserburg und ist im Norden, Westen und Süden umgeben von Wohngebäuden. Im Osten grenzt die Bahnlinie Günzburg - Mindelheim an den vorgesehenen Geltungsbereich. In östlicher Richtung befindet sich in einer Entfernung von ca. 70 m zum Plangebiet die FaArkema GmbH, Niederlassung Günzburg (Denzinger Straße 7). In dem Betrieb wird mit Stoffen im Sinne der Störfallverordnung umgegangen.

Die anlagenbezogene Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) beinhaltet die Störfallverhinderung und die Begrenzung von Störfallauswirkungen, falls unerwartet etwas passieren sollte. Die Bauleitplanung ist zusätzlich gefordert, bezogen auf „Dennoch"-Störfälle, die vernünftigerweise nicht ausgeschlossen werden können, Störfallfolgen außerhalb des Betriebsbereichs zu begrenzen. Das löst einen Planungsbedarf aus. Bei den genehmigten BlmSch-Anlagen ist davon auszugehen, dass im Regelbetrieb gesunde Wohnverhältnisse gegeben sind.

 

Planungsrechtlich ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Als Art der Nutzung ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl. St. Nr. 92/892/20, 92/2393/5, 93/8, 93/9 und 93/11 mit einer Größe von ca. 2,24 ha.

Der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für den Bereich des Plangebiets im Süden eine gemischte Baufläche sowie im mittleren Bereich eine gewerbliche Baufläche. Umrahmt wird der Änderungsbereich von einer Grünfläche.

Die Planung wird als Angebotsbebauungsplan im zweistufigen Regelverfahren (mit einer frühzeitigen Auslegung und einer öffentlichen Auslegung) durchgeführt. Zur Einhaltung des Entwicklungsgebotes muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren angepasst werden (18. Flächennutzungsplanänderung Minholz-Gelände).


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 „Zwischen Bahnlinie Günzburg-Mindelheim und der Straße Am Rain“ (Wasserburg) und den Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (ehemaliges Minholz-Gelände) zur Kenntnis.

Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.