Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Bubesheim wurde am 08.11.2017 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 16.07.2018.

 

Dabei beschränkte sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfgebieten und Stichproben.

Die Prüfung erfolgte in digitaler Form, da seit 2015 die Belege elektronisch archiviert werden.

Die hierfür notwendige Software und die notwendigen Unterlagen, Jahresrechnung und dergleichen wurden bereitgestellt bzw. haben vorgelegen.

Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Abgaben und Beiträge fand nicht statt, da die Abrechnungen im maschinellen Verfahren der AKDB erfolgten.

Die Einhebung der Gebühren erfolgt nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig.

 

Der Verwaltungshaushalt 2016 hatte einen Haushaltsansatz von 2.143.000 EUR und ein Rechnungsergebnis von 2.739.767 EUR. Das ist eine Mehrung in Höhe von 596.767 EUR.

 

Der Vermögenshaushalt 2016 hatte einen Haushaltsansatz von 1.356.000 EUR und ein Rechnungsergebnis von 1.702.253 EUR. Das ist eine Mehrung von 346.253 EUR.

 

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt 631.616 EUR.

Das Rechnungsergebnis 2016 schließt mit einem Überschuss im Investitionsbereich in Höhe von 894.160,30 EUR ab. Dieser Überschuss ist der Rücklage zuzuführen

 

Es wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss keine Anmerkungen bzw. Beanstandungen für 2016 angemerkt.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2016 nach dem aufgestellten Ergebnis. Zugleich wird die Entlastung für das Jahr 2016 erteilt. Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.