Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Bubesheim wurde am 25.08.2016 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 16.07.2018.

 

Dabei beschränkte sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfgebieten und Stichproben.

Die Prüfung erfolgte in digitaler Form, da seit 2015 die Belege elektronisch archiviert werden.

Die hierfür notwendige Software und die notwendigen Unterlagen, Jahresrechnung und dergleichen wurden bereitgestellt bzw. haben vorgelegen.

Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Abgaben und Beiträge fand nicht statt, da die Abrechnungen im maschinellen Verfahren der AKDB erfolgten.

Die Einhebung der Gebühren erfolgt nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig.

 

Der Verwaltungshaushalt 2015 hatte einen Haushaltsansatz von 2.179.095 EUR und ein Rechnungsergebnis von 2.150.190 EUR. Das ist eine Minderung in Höhe von 28.905 EUR.

 

Der Vermögenshaushalt 2015 hatte einen Haushaltsansatz von 722.000 EUR und ein Rechnungsergebnis von 615.667 EUR. Das ist eine Minderung von 106.333 EUR.

 

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt 327.965 EUR.

Das Rechnungsergebnis 2015 schließt mit einem Fehlbetrag im Investitionsbereich in Höhe von 98.554,29 EUR ab. Dieser Fehlbetrag wurde durch eine Rücklagenentnahme ausgeglichen.

 

 

 

Es wurden folgende Anmerkungen bzw. Beanstandungen festgestellt:

 

 

0.0000.6312    Befliegung – Beleg fehlt.         120 EUR

Befliegung für Bildaufnahme – Geschenk an den Firmeninhaber anlässlich eines Jubiläums, es wurde kein Beleg vorgelegt.

 

 

0.6300.5131.   Grenzwiederherstellung – im Baugebiet Untere Lache wurde 2011 ein Grundstück verkauft, das zwar vermessen war jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht erschlossen war. Die Straße wurde erst 2013/2014 hergestellt. Beim Verlegen der Kontrollschächte bzw. der Wasserleitung in das Grundstück wurde der südöstliche Grenzstein des Grundstückes bewegt. Bürgermeister Sauter beauftragte den Feldgeschworenen den Grenzstein wieder zu setzen, allerdings ohne Vermessungsamt. Der Grundstückseigentümer hat sich beim Bau der Garage an dem wiederhergestellten Grenzstein orientiert. Bei einer amtlichen Vermessung wurde die Grenzüberbauung festgestellt. Die Gemeinde Bubesheim ging bis März 2016 davon aus, dass sich der Grundstückeigentümer an der Grenzmarkierung im Gehweg-Einzeiler orientiert hat. Recherchen haben nun aber o.g. Sachverhalt ergeben. Aus diesem Grund hat die Gemeinde der Übernahme der Notarkosten zugestimmt.

 

 

 

 

 

0.4641.5010    Glasreinigung Bushaltestelle wurde fälschlicherweise auf Kindergarten gebucht, es erfolgte aber keine Weiterverrechnung an den Kindergarten.

 

 

0.8801.1411    Pacht, keine Pachtverträge an Belegen - wird nachgeholt.

 

 

 

 

0.0200.5200    Beschaffung eines CD-Players für den Helferkreis Flüchtlinge. - Es können Spendengelder für Flüchtlinge nur für Ausgaben der Betreuung und der sozialen Integration verwendet werden. (Hintergrund ist die steuerliche Absetzung von Spenden bei der Steuererklärung)

Es darf keine Einzelförderung und auch keine Beschaffung von Hilfsmitteln wie CD-Player und dergleichen stattfinden. Ebenso ist keinerlei Eigentumserwerb an einer Sache möglich. Dieses Sacheigentum musste von der Gemeinde beschafft werden, und ist auch deshalb im Eigentum der Gemeinde verblieben.

Der Sachverhalt wurde von der Verwaltung auch mit dem Finanzamt und dem Landratsamt abgeklärt.

 

 

0.0200.6320    Bild für Rathaus, Luftaufnahme von der Gemeinde Bubesheim

 

 

Hinweis auf den Rechnungen:           sachlich richtig und Freigabe

Sachliche Beurteilung durch Herrn Bürgermeister Sauter, da in den meisten Fällen die Auftragserteilung durch den Bürgermeister erfolgte.

Freigabe: ohne die Freigabe der Rechnung kann keine Zahlung erfolgen, da nur der Bürgermeister anordnungsbefugt ist.

 

 

Das Telefon im Bürgerhaus ist notwendig, da hier Veranstaltungen stattfinden und ein Telefon für Notfälle bereitgestellt werden muss.

 

Für das Diensthandy des Bürgermeisters wird ab August 2018 ein neuer Vertrag abgeschlossen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss regt eine Erhöhung der Plakatierungsgenehmigung an.

 

Rechnungen bzgl. Wasserrohrbrüchen wurden mehrfach von der Verwaltung geprüft, und keinerlei Beanstandungen festgestellt. Stunden- und Maschinensätze waren im üblichen Rahmen. Es werden in der Regel Firmen für den Tiefbau und für die Schadensbehebung an der Wasserleitung benötigt. Auftragserteilung erfolgt durch den Bürgermeister.

 

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderätin Radinger, lobte die digitale Belegprüfung. Sie ist übersichtlich und gut nachvollziehbar. Sie erläuterte, dass zwischen den Jahren 2015 und 2016 der Umbruch der Verwaltung erkennbar ist. Sie lobte die gute Arbeit im Jahr 2016 und die rasche Aufarbeitung der Beanstandungen aus der Prüfung.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2015 nach dem aufgestellten Ergebnis. Zugleich wird die Entlastung für das Jahr 2015 erteilt.

Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.