Sitzung: 30.07.2018 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: zurückgestellt
Der Jahresabschluss 2016 für die Wasserversorgung und die Photovoltaikanlage Bubesheim wurde am 23.04.2018 durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband erstellt.
Der Jahresabschluss 2016 schließt mit folgenden Summen:
Bilanz in Aktiva und Passiva 1.130.764,54 EUR
Jahresverlust 2016 lt. GuV 66.953,48 EUR
Die allgemeine Rücklage wurde 2016 durch Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital gemäß Beschluss um 200.000 EUR erhöht.
Zur Erläuterung:
In
den vergangenen Jahren ist das Eigenkapital infolge fortlaufender
betriebswirtschaftlicher Verluste, wie sie jährlich in den Gewinn- und
Verlustrechnungen dargestellt wurden, stark vermindert worden. Die
Eigenkapitalquote betrug zuletzt zum 31.12.2015 nur noch 39.267 EUR.
Bedingt durch den Jahresverlust 2016 wäre das verbliebene Eigenkapital
vollständig aufgezehrt worden. In den bilanziell ausgewiesenen Verlustvorträgen
sind Verluste aus Vorjahren enthalten, die entsprechend den Vorgaben der EBV
grundsätzlich durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden
sollen.
Da
der Versorgungsbetrieb über keine eigene Kasse verfügt, werden die
zahlungswirksamen Vorgänge über ein Verrechnungskonto mit der Gemeinde erfasst,
das zuletzt zum 31.12.2015 einen Saldo zu Gunsten der Gemeinde in Höhe von 907.234 EUR
aufweist.
Zur
Verbesserung der Eigenkapitalausstattung werden daher 200.000 EUR von den
teilweise verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde in
unverzinsliches Eigenkapital (Allgemeine Rücklage) umgewandelt.
Dieser
Vorgang berührt den Haushaltsplan und die Haushaltsrechnung der Gemeinde
Bubesheim nicht.
Die
laufenden Verrechnungsschulden der Wasserversorgung der Gemeinde Bubesheim sind
weiterhin banküblich zu verzinsen.
Bedingt
durch die Neukalkulation der Wassergebühren ist daneben in den Folgejahren eine
weitere Verbesserung der Eigenkapitalquote bzw. Verringerung des
Verlustvortrags zu erwarten.
Es
handelt sich hierbei lediglich um einen reinen Buchungsvorgang (nur eine
Umbuchung), der bei Regiebetrieben völlig normal und üblich ist, es wird in der
Praxis regelmäßig so verfahren.
Nachdem
die Fragen des Gremiums nicht vollständig beantwortet werden konnten, wird der
Tagesordnungspunkt vertagt. Die zuständige Sachbearbeiterin wird dem Gremium
den Jahresabschluss in einer der nächsten Sitzungen nochmals erläutern.
Der
Tagesordnungspunkt wurde vertagt.