Beschluss: zurückgestellt

Der Jahresabschluss 2016 für die Wasserversorgung und die Photovoltaikanlage Bubesheim wurde am 23.04.2018 durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband erstellt.

 

Der Jahresabschluss 2016 schließt mit folgenden Summen:

 

Bilanz in Aktiva und Passiva                           1.130.764,54 EUR

Jahresverlust 2016 lt. GuV                                  66.953,48 EUR

 

 

 

 

Die allgemeine Rücklage wurde 2016 durch Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital gemäß Beschluss um 200.000 EUR erhöht.

 

Zur Erläuterung:

In den vergangenen Jahren ist das Eigenkapital infolge fortlaufender betriebswirtschaftlicher Verluste, wie sie jährlich in den Gewinn- und Verlustrechnungen dargestellt wurden, stark vermindert worden. Die Eigenkapitalquote betrug zuletzt zum 31.12.2015 nur noch 39.267 EUR. Bedingt durch den Jahresverlust 2016 wäre das verbliebene Eigenkapital vollständig aufgezehrt worden. In den bilanziell ausgewiesenen Verlustvorträgen sind Verluste aus Vorjahren enthalten, die entsprechend den Vorgaben der EBV grundsätzlich durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden sollen.

 

Da der Versorgungsbetrieb über keine eigene Kasse verfügt, werden die zahlungswirksamen Vorgänge über ein Verrechnungskonto mit der Gemeinde erfasst, das zuletzt zum 31.12.2015 einen Saldo zu Gunsten der Gemeinde in Höhe von 907.234 EUR aufweist.

 

Zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung werden daher 200.000 EUR von den teilweise verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde in unverzinsliches Eigenkapital (Allgemeine Rücklage) umgewandelt.

 

Dieser Vorgang berührt den Haushaltsplan und die Haushaltsrechnung der Gemeinde Bubesheim nicht.

 

Die laufenden Verrechnungsschulden der Wasserversorgung der Gemeinde Bubesheim sind weiterhin banküblich zu verzinsen.

 

Bedingt durch die Neukalkulation der Wassergebühren ist daneben in den Folgejahren eine weitere Verbesserung der Eigenkapitalquote bzw. Verringerung des Verlustvortrags zu erwarten.

 

Es handelt sich hierbei lediglich um einen reinen Buchungsvorgang (nur eine Umbuchung), der bei Regiebetrieben völlig normal und üblich ist, es wird in der Praxis regelmäßig so verfahren.

 

Nachdem die Fragen des Gremiums nicht vollständig beantwortet werden konnten, wird der Tagesordnungspunkt vertagt. Die zuständige Sachbearbeiterin wird dem Gremium den Jahresabschluss in einer der nächsten Sitzungen nochmals erläutern.

 

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.