Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Die Gemeinde Bubesheim hat in seiner Sitzung vom 06.07.1994 eine Gebührenordnung für die Schulturnhalle Wasserburg erlassen.

Für die außerschulische Nutzung der Schulturnhalle Wasserburg ist der Volksschulverband Wasserburg II zuständig. Entsprechende Benutzungsentgelte wurden vom Verband festgesetzt. Der Vollzug erfolgt durch die Stadt Günzburg.

Nachdem die Schulturnhalle nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Bubesheim liegt, ist die Gebührenordnung aufzuheben.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim beschließt die Gebührenordnung für die Schulturnhalle Wasserburg vom 07.07.1994 aufzuheben.