Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 1896/0, Gemarkung Bubesheim liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet – 3. BA Am Grieshauptgraben“. Durch die Überplanung der Grundstücke hat dieser Weg seine Verkehrsbedeutung verloren und ist gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen.

Die anliegenden Grundstücke sind weiterhin wegemäßig erschlossen.

Nach erfolgter Zustimmung des Gemeinderates zur Einziehung, wird die Einziehungsabsicht im Amtsblatt bekannt gegeben. Innerhalb einer Frist von 3 Monaten können Einwendungen vorgebracht werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim stimmt der Absicht zur Einziehung gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1896/0, Gemarkung Bubesheim gemäß Lageplan zu.