Sitzung: 30.07.2018 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 1896/0, Gemarkung Bubesheim liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet – 3. BA Am Grieshauptgraben“. Durch die Überplanung der Grundstücke hat dieser Weg seine Verkehrsbedeutung verloren und ist gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen.
Die anliegenden Grundstücke sind weiterhin wegemäßig erschlossen.
Nach erfolgter Zustimmung des Gemeinderates zur Einziehung, wird die Einziehungsabsicht im Amtsblatt bekannt gegeben. Innerhalb einer Frist von 3 Monaten können Einwendungen vorgebracht werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat
Bubesheim stimmt der Absicht zur Einziehung gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG
des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1896/0, Gemarkung Bubesheim
gemäß Lageplan zu.