Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Eigentümer möchte das bestehende Wohnhaus abreißen und dort ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung errichten.

 

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 21/2018 das gemeindliche Einvernehmen.