Sitzung: 28.06.2018 Gemeinschaftsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Die Jahresrechnung 2016 der Verwaltungsgemeinschaft Kötz wurde am 24.10.2017 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 11.03.2018.
Dabei beschränkte sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben.
Die notwendigen Unterlagen, Belege, Bücher, Jahresrechnung und dergleichen haben vorgelegen.
Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Abgaben und Beiträge fand nicht statt, da die Abrechnungen im maschinellen Verfahren der AKDB erfolgten.
Die Einhebung der Gebühren erfolgt nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig.
Der Verwaltungshaushalt wurde gesamtheitlich nicht überschritten. Der Haushaltsansatz beträgt 887.380 €, der Abschluss der Jahresrechnung beträgt 779.678 €.
Im Vermögenshaushalt war der Haushaltsansatz 1.516.000 €. Die Jahresrechnung schließt mit einem Ergebnis von 1.598.529 € ab.
Ergebnis Rechnungsprüfung:
Haushaltsüberschreitungen wurden im Rahmen des Gesamthaushaltes ausgeglichen.
Ein aktuelles Bestandsverzeichnis für 2016 lag nicht vor, die Bestandsfortschreibung endet 2012. Allerdings ist das Bestandsverzeichnis im Aufbau.
Die Rechnungsprüfung 2016 fand in erheblichem Maße digital statt, da nach der Software-Umstellung 2014 und der damalig beschlossenen Archivierung keine Rechnungsprüfung in bisheriger Form möglich ist.
Die Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse der örtlichen Prüfung ergab folgende Vermerke:
- Inventarverzeichnis teilweise vorhanden – noch weiter vervollständigen
- Informationen über Haushaltsüberschreitungen sind mindestens zweimal pro Jahr dem VG-Rat zur Kenntnis vorzulegen.
- Haushaltsüberschreitungen
Hinsichtlich der im Prüfungsbericht aufgeführten Beanstandungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Das Inventarverzeichnis bzw. das Anlagevermögen ist in Arbeit und wird in den nächsten Monaten fertiggestellt.
Ab 2016 werden Haushaltsüberwachungslisten geführt, um eine Überschreitung von Haushaltsstellung zu verhindern. Diese werden 2mal im Jahr der Gemeinschaftsversammlung zur Kenntnis vorgelegt.
Alle Haushaltsüberschreitungen wurden durch den Ausgleich innerhalb der Deckungsringe ausgeglichen, der Rest durch Inanspruchnahme der Deckungsreserve.
Der Haushalt ist gesamtheitlich ausgeglichen.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, VG-Rat Herr Sobczyk erläuterte, dass die Prüfung nun elektronisch erfolgt. Dies ist ohne Hilfe aus der Verwaltung nicht möglich, da das Programm sehr komplex ist. Er lobte allerdings die Übersichtlichkeit und das schnelle Suchen. Die durchgeführten Stichproben ergaben keine Abweichungen oder Unstimmigkeiten. Die Kassenprüfung war fehlerfrei.
Beschluss:
Die
Gemeinschaftsversammlung Kötz beschließt gemäß Art. 43 KommZG i.V. Art. 102
Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2016 nach dem
aufgestellten Ergebnis. Zugleich wird die Entlastung für das Jahr 2016 erteilt.
Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.