Sitzung: 28.06.2018 Gemeinschaftsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der abwehrende Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung als auch eine ausreichende Löschwasserversorgung sind durch das Bayerische Feuerwehrgesetz als Pflichtaufgabe der Gemeinden festgelegt.
Weiterhin sind die Freiwilligen Feuerwehren im Katastrophenschutz eine elementare Komponente.
Die Gemeinden haben zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Um den für eine Freiwillige Feuerwehr erforderlichen Bedarf an technischer Ausstattung, Fahrzeugen, Gerätschaften und Personal (in qualitativer und quantitativer Hinsicht) objektiv feststellen zu können und den entsprechenden Gremien Entscheidungsgrundlagen liefern zu können bedarf es eines Feuerwehrbedarfsplanes.
Ziel der Feuerwehrbedarfsplanung ist die mittel- und
langfristige Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehren bei knapper
werdenden Ressourcen (personell und finanziell).
Dazu müssen die Risiko- und Gefahrenpotenziale erkannt und Maßnahmen zu ihrer
Beherrschung veranlasst werden.
Die Feuerwehrbedarfsplanung wird in vier Schritten erstellt:
1) Durchführung der Gefährdungsanalyse
2) Durchführung der Risikoanalyse
3) Bestimmung des Schutzzieles
4) Festlegung der Ausstattung der gemeindlichen Feuerwehren zur Erfüllung des
Schutzzieles (Vergleich Ist- zum Sollzustand der Feuerwehren)
Die Feuerwehrbedarfsplanung wird von entsprechenden Ingenieurbüros durchgeführt.
Der Verwaltung wurden für die Feuerwehren der Gemeinden Kötz
und Bubesheim vier Angebote vorgelegt.
Das wirtschaftlichste Angebot stellte die Fa. GTV-Rettungsingenieure mit
6.211,80 €.
Die Fa. GTV-Rettungsingenieure hat aktuell den Bedarfsplan mehrerer Gemeinden im Umkreis mit ähnlicher Einwohnerstärke (Roggenburg, Pfaffenhofen, Elchingen) erstellt.
Im Haushalt 2018 der Verwaltungsgemeinschaft Kötz wurde für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans für Kötz und Bubesheim 10.000,00 € veranschlagt.
VG-Rat Christel äußerte Bedenken, dass durch die Bedarfsplanung eine Verpflichtung zum Kauf von Gerätschaften für die Gemeinden entstehen könnten. Der Vorsitzende sicherte zu, dass dies nicht der Fall ist.
Beschluss:
Die
Gemeinschaftsversammlung beschließt die Aufstellung des Feuerwehrbedarfsplans
für die Gemeinden Kötz und Bubesheim durch die Fa. GTV-Rettungsingenieure zum
Angebotspreis von 6.211,80 €.