Sitzung: 28.06.2018 Gemeinschaftsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Kreisausschuss hat die Einrichtung einer Stelle für einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten der Gemeinden beim Landkreis befürwortet. Dabei sollen die Kosten auf die beteiligten Gemeinden umgelegt werden.
Der Landkreis hat nun einen vorläufigen Entwurf einer Zweckvereinbarung für einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragen im Landkreis mit der Bitte um Grundsatzentscheidung vorgelegt. Die Endfassung wird derzeit inhaltlich mit der Regierung von Schwaben abgestimmt. Der Vorentwurf liegt als Anlage bei.
Beschluss:
Die
Gemeinschaftsversammlung stimmt dem Vorentwurf zur Zweckvereinbarung für einen
gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten im Landkreis Günzburg zu