Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Fl. Nr. 151/3 (Falkenplatz 4), Gemarkung Bubesheim, ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Untere Lache“.

 

Der Bebauungsplan sieht folgende Festsetzung vor:

 

´        Garagen dürfen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden

 

 

Die Bauherren haben folgende Befreiung / Abweichung beantragt:

 

´        Garage teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche

 

 

Die Begründung für die beantragte Befreiung / Abweichung lautet:

 

„Aus städtebaulicher Sicht soll die Garage an die bestehenden Garagen auf dem Nachbargrundstück angebaut werden. Ebenso ist so mehr Gartenfläche im Süden vorhanden.“

 

Das Gremium forderte 2 Stellplätze vor der Doppelgarage. Ebenso wurde das Fehlen der Brandwand zwischen Garage und Nachbargrundstück bemängelt.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Bubesheim erteilt dem Bauantrag Nr. 02/2018 das gemeindliche Einvernehmen, und die beantragte Befreiung / Abweichung unter den Bedingungen, dass vor der Garage 2 Stellplätze und die erforderliche Brandwand zwischen Garage und Nachbargrundstück nachgewiesen werden.