Sitzung: 23.04.2018 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0
Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Fl. Nr. 151/3 (Falkenplatz 4), Gemarkung Bubesheim, ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Untere Lache“.
Der Bebauungsplan sieht folgende Festsetzung vor:
´ Garagen dürfen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden
Die Bauherren haben folgende Befreiung / Abweichung beantragt:
´ Garage teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
Die Begründung für die beantragte Befreiung / Abweichung lautet:
„Aus städtebaulicher Sicht soll die Garage an die bestehenden Garagen auf dem Nachbargrundstück angebaut werden. Ebenso ist so mehr Gartenfläche im Süden vorhanden.“
Das Gremium forderte 2 Stellplätze vor der Doppelgarage. Ebenso wurde das Fehlen der Brandwand zwischen Garage und Nachbargrundstück bemängelt.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt-
und Grundstücksausschuss Bubesheim erteilt dem Bauantrag Nr. 02/2018 das
gemeindliche Einvernehmen, und die beantragte Befreiung / Abweichung unter den
Bedingungen, dass vor der Garage 2 Stellplätze und die erforderliche Brandwand
zwischen Garage und Nachbargrundstück nachgewiesen werden.