Sitzung: 14.04.2015 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der GZ 4 in GroßKötz“.Der Bauwerber möchte wissen, ob die einzelnen Nutzungseinheiten (Werbeagentur, Wohnung, Physiopraxis und Lagerhalle) zulässig sind. Eine Betriebsleiterwohnung ist nach BauNVO zulässig, wenn sie dem Gewerbe untergeordnet ist.
Beschluss:
Die Gemeinde Kötz
stimmt der vorliegenden Bauvoranfrage zu und stellt einem späteren Bauantrag
das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.