Sitzung: 14.04.2015 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Weihrl“. Nach Ansicht der Verwaltung wird die Baugrenze nicht eingehalten. Die Überschreitung ist aber nur minimal. Daher kann von dieser Festsetzung eine Befreiung erteilt werden.
Beschluss:
Die Gemeinde Kötz
erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit
Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 365/6 der Gemarkung Großkötz das
gemeindliche Einvernehmen. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird eine
Befreiung erteilt.