Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Weihrl“. Nach Ansicht der Verwaltung wird die Baugrenze nicht eingehalten. Die Überschreitung ist aber nur minimal. Daher kann von dieser Festsetzung eine Befreiung erteilt werden.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 365/6 der Gemarkung Großkötz das gemeindliche Einvernehmen. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird eine Befreiung erteilt.