Sitzung: 14.04.2015 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Ulmer Weg“. Folgende Festsetzungen werden nicht eingehalten:
- Erhöhung Kniestock von 75 cm auf 100 cm
- Flachdach auf Fertigteilgarage
- anthrazitfarbene Dacheindeckung
Von diesen Festsetzungen hat der Bauwerber eine Befreiung beantragt. Nach Ansicht der Verwaltung kann eine Befreiung erteilt werden. Es handelt sich schon um einen älteren Bebauungsplan.
Beschluss:
Die Gemeinde Kötz
erteilt dem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit FT-Garage auf dem
Grundstück Fl. Nr. 1056/3 der Gemarkung Großkötz das gemeindliche Einvernehmen.
Von den beantragten Festsetzungen wird eine Befreiung erteilt.