Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Ulmer Weg“. Folgende Festsetzungen werden nicht eingehalten:

  • Erhöhung Kniestock von 75 cm auf 100 cm
  • Flachdach auf Fertigteilgarage
  • anthrazitfarbene Dacheindeckung

Von diesen Festsetzungen hat der Bauwerber eine Befreiung beantragt. Nach Ansicht der Verwaltung kann eine Befreiung erteilt werden. Es handelt sich schon um einen älteren Bebauungsplan.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit FT-Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1056/3 der Gemarkung Großkötz das gemeindliche Einvernehmen. Von den beantragten Festsetzungen wird eine Befreiung erteilt.