Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0

Die Firma Medienhaus Weber GmbH hat einen Bauantrag zur Errichtung einer Werbetafel eingereicht. Grundsätzlich ist die Errichtung einer Werbetafel in diesem Bereich baurechtlich zulässig. Die Erschließung muss aber gesichert sein. Derzeit kann aber der Standort nur über das Nachbargrundstück Fl. Nr. 65/1 erreicht werden. Ob der Eigentümer dieses Grundstückes einverstanden ist, dass über sein Grundstück diese Werbetafel angefahren wird, ist nicht bekannt. Daher geht die Verwaltung davon aus, das die Erschließung derzeit nicht gesichert ist.


Beschluss:

Nach Ansicht der Gemeinde Kötz ist die Erschließung nicht gesichert, da die Werbetafel über das Grundstück Fl. Nr. 65/1 angefahren werden muss. Daher wird das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag auf Errichtung einer Werbetafel auf dem Grundstück Fl. Nr. 64/4 der Gemarkung Kleinkötz verweigert.