Sitzung: 20.02.2018 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis
Günzburg" hat in seiner Sitzung am 17.01.2018 die öffentliche Auslegung
des (Teil-) Bebauungsplans Nr. 7 "Südwestlich der Rollbahn" Abschnitt
II beschlossen.
Zudem wurde in der Sitzung am 17.01.2018 die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.
2 BauGB zum oben genannten Bebauungsplan beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung
Das Plangebiet liegt im Süden der Stadt Leipheim, innerhalb des
ehemaligen Fliegerhorstes Leipheim, dessen militärische Nutzung zum Jahresende
2008 beendet wurde.
Zur Konversion des insgesamt ca. 256 ha großen Geländes wurde von den
beteiligten Kommunen Leipheim, Günzburg und Bubesheim ein interkommunales
"Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEK)" erarbeitet. Das SEK mit
Stand vom Februar 2010 wurde im März 2010 von den beteiligten Kommunen als
Städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 171b BauGB beschlossen.
Die vorgesehene Nutzung des Geländes ist dabei in einem Strukturkonzept
dargestellt. Auf dieser Grundlage wurde ein informeller "Städtebaulicher
Rahmenplan" erstellt, der die beabsichtigte Entwicklung des
Geltungsbereichs des Bebauungsplans weiterentwickelt. Im städtebaulichen
Rahmenplan ist für den Geltungsbereich eine Gewerbeentwicklung vorgesehen.
Rechtskräftige Bebauungspläne bestehen im Geltungsbereich nicht.
Das
Plangebiet ist Bestandteil der Konversionsfläche Fliegerhorst Leipheim und
liegt im südwestlichen Teilbereich des ehemaligen Flugplatzes. Es umfasst einen
ca. 600 m langen Abschnitt der ehemaligen Start- und Landebahn sowie die daran
südlich angrenzenden Flächen. Das Plangebiet wird im Norden durch die Trasse
der Südumfahrung begrenzt. Die östliche Grenze wird durch den rechtskräftigen
(Teil-) Bebauungsplan Nr. 6 "Südwestlich der Rollbahn" Abschnitt I
gebildet. Im Westen sind entsprechend dem "Städtebaulichen
Rahmenplan" Grün- bzw. Freiflächen vorgesehen. Im Süden verläuft die Plangebietsgrenze
im Bereich einer bereits vorhandenen Erschließungsstraße sowie daran
anschließend der Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 4 "Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- oder Gas und
Turbinenkraftwerk".
Die
Flächen des Geltungsbereiches sind weitgehend eben. Der überwiegende Teil
besteht aus Wiesenflächen, der innerhalb des Plangebiets liegende Teil der
Landebahn ist asphaltiert. Innerhalb der Plangebietsgrenze befinden sich
ehemalige militärische Gebäude, dazugehörige Platz- und Erschließungsflächen
sowie kleinere Gehölzbestände. Die Gebäude sind nicht zu erhalten und werden
abgebrochen.
Innerhalb
des Plangebietes ist die Ausweisung eines beschränkten Industriegebiets GI(b)
vorgesehen, die über eine von der Theodor-Heuss-Straße abzweigende
Erschließungsstraße an das übergeordnete Straßennetz angebunden wird.
Auf
der westlichen Teilgebietsfläche, zwischen der bereits fertiggestellten
Südumfahrung und dem bestehenden südlichen Erschließungsweg auf Teilflächen des
Baufeldes 4.1 und 4.3 des städtebaulichen Rahmenplanes soll die
Betriebserweiterung des westlich angrenzenden Nahrungsmittelbetriebes
ermöglicht werden. Da hier ein 3-Schichtenbetrieb mit Nachtarbeit vorgesehen
ist, muss dieser Teilbereich entsprechend den Festsetzungen des rechtskräftigen
(Teil-)
Bebauungsplans Nr. 6 "Südwestlich der Rollbahn" Abschnitt I als beschränktes Industriegebiet
festgesetzt werden.
Auf
der östlichen Teilgebietsfläche, auf Teilflächen der Baufelder 4.1 und 4.3
sowie die Fläche des Baufeldes 4.4 des städtebaulichen Rahmenplans ist die
Ansiedlung eines Gewerbebetriebes
mit umfassendem Sortiment aus Lebensmittel, Ge- und Verbrauchsgütern und
Großküchenausstattung zur Belieferung von Großverbrauchern in Hotellerie,
Gastronomie, Betriebsverpflegung sowie sozialen Einrichtungenwird geplant. Zur Sicherstellung eines
Dreischichtbetriebes mit Nachtarbeit muss analog zum östlichen Teilbereich ein
beschränktes Industriegebiet festgesetzt werden.
Die
interne Erschließung des Geltungsbereiches erfolgt derzeit über eine bestehende
Straße mit einem Abzweig von der Theodor-Heuss-Straße, die Teil des internen
Erschließungssystems des ehemaligen Fliegerhorstes sind. Die Grundstücke des
Geltungsbereiches befinden sich im Besitz des Zweckverbandes
"Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg Arealpro"
und weisen eine Fläche von ca. 16,0 ha auf.
Gemeinderat
Wöhrle machte darauf aufmerksam, dass im Areal Pro-Gebiet Ausgleichsflächen von
Lego-Land festgesetzt worden sind. Er wollte wissen, wo diese Flächen sich
befinden und wer die Prüfung hierzu vornimmt. Der Vorsitzende erläuterte, dass
Ausgleichsflächen im Grundbuch dinglich gesichert sind.
Beschluss:
Die Gemeinde Kötz nimmt den (Teil-) Bebauungsplan Nr. 7 „Südwestlich
der Rollbahn“ Abschnitt II zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht
erhoben, soweit die Gemeinde Kötz nicht durch Mehrverkehr belastet wird. Im
Übrigen ist zu prüfen, ob durch den Bebauungsplan bereits festgesetzte
Ausgleichsflächen tangiert werden.