Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bauherr des Grundstückes Fl.Nr. 1554/17 (Lerchenweg 11) der Gemarkung Großkötz möchte ein Einfamilienhaus mit Garage bauen.

 

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein.

 

Der Bauherr hat mit dem Bauantrag ebenso einen Entwässerungsantrag gestellt. Er möchte das Grundstück an den öffentlichen Mischwasserkanal im Finkenweg anschließen. Das Haus ist bisher auch über den Finkenweg angeschlossen, nicht wie erwartet über den Lerchenweg.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauantrag Nr. 01/2018 das gemeindliche Einvernehmen.

Dem Entwässerungsantrag zum Anschluss des Grundstückes an den öffentlichen Mischwasserkanal im Finkenweg wird zugestimmt.