Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Die Gemeinde Bubesheim hat das Büro Rödl & Partner mit der Kalkulation der Wassergebühr und der Herstellungsbeiträge für die öffentliche Wasserversorgung beauftragt.

 

Herr Moritz erläuterte dem Gremium das Ergebnis der Kalkulation. Der Kalkulator machte auf die entstandene Unterdeckung bei der Nachkalkulation in Höhe von 157.000,00 € aufmerksam. Kostendeckend wäre eine Gebühr in Höhe von 2,32 € gewesen. Bei der Vorauskalkulation wurden die Betriebskosten der Planung angepasst. Somit errechnet sich bei Aufholung der Unterdeckung und Erhöhung der Grundgebühr von 60,00 €/Jahr bei Wasserzählern mit 2,5 m³/h Nenndurchfluss und 100,20 €/Jahr bei Wasserzählern mit 6 m³/h Nenndurchfluss eine Gebühr in Höhe von 2,74 €/m², netto. Die Ursache der Gebührenerhöhung von 1,70 € auf 2,74 €, ohne Mehrwertsteuer, wurde folgendermaßen begründet:

 

-          Die bereits nachkalkulierten Gebühren für die Periode 2014 bis 2017 waren nicht kostendeckend (ca. 0,65 €/m³ zu niedrig).

-          Die Verfehlung der Kostendeckung soll aufgeholt werden (0,59 €/m³).

-          Durch die anstehende Brunnensanierung (ca. 60.000,00 €) im Jahr 2019 steigen die Gebühren um ca. 0,23 €/m³.

-          Durch die geplante Investition in den Leitungsbau (Sanierung) im Jahr 2019 (ca. 125.000,00 €) steigen die Gebühren durch die investitionsbedingte Abschreibung um 0,06 €/m³ und durch die kalkulatorische Verzinsung um 0,02 €/m³.

-          Der Wasserbezug aus Leipheim wurde den tatsächlichen Verhältnissen angepasst.

 

Durch die Erhöhung der Grundgebühr kann die mengenabhängige Gebühr entlastet werden.

 

Die Herstellungsbeiträge für die Geschoßfläche wurden mit 5,78 €/m³ und für die Grundstücksfläche mit 1,03 €/m³ kalkuliert. Hier konnte durch die Neukalkulation eine Reduzierung der Beiträge erreicht werden.

Gemeinderat Ritter empfand die zu Grunde gelegten Planungs- und Zinssätze am obersten Limit. Dies wurde von Herrn Moritz widerlegt. Dem Zinssatz wurde ein langfristiges Mittel von 2,64 % zu Grunde gelegt, damit auch Zinshochzeiten abgedeckt werden. Bei den Regenerationskosten wurde die Wegesanierung vor den Brunnen und die Ingenieurleistung mit eingerechnet, so dass die Zahlen durchaus realistisch sind.

Zweiter Bürgermeister Finkel schlägt vor, dass in der nächsten Sitzung der Fremdwasserbezug beraten werden soll.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim nimmt Kenntnis von der vorgelegten Kalkulation und beschließt die Erhöhung der Grundgebühr von Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 5 m³/h auf 60,00 €/Jahr und bei Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 10 m³/Jahr auf 100,20 €/Jahr.

10-76-2017/GL einstimmig beschlossen  Ja 9  Nein 0  Anwesend 9  pers. Beteiligt 0

 

Beschluss:

Die Wassergebühr wird auf 2,74 €/m³, netto festgesetzt.

10-77-2017/GL mehrheitlich beschlossen  Ja 8  Nein 1  Anwesend 9  pers. Beteiligt 0

 

Beschluss:

Die Herstellungsbeiträge für die Geschoßfläche werden mit 5,78 €/m³ und für die Grundstücksfläche mit 1,03 €/m³, jeweils netto, beschlossen.

10-78-2017/GL einstimmig beschlossen  Ja 9  Nein 0  Anwesend 9  pers. Beteiligt 0

 

Beschluss:

Die Erhöhung der Gebühr und die neuen Herstellungsbeiträge erfolgen zum 01.01.2018.