Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Kötz wurde am 09.05.2014 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung erfolgte am 15.12.2014.

Dabei beschränkte sich die Rechungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben (siehe Bericht). Eine lückenlose Überprüfung der Ausgaben wurde für den 04.02.13 und den 23.10.13 durchgeführt. Auf Mängel von nicht wesentlicher Bedeutung wurden die Kämmerin und die Kassenverwalterin mündlich hingewiesen.

Die notwendigen Unterlagen, Belege, Sitzungsbücher und die Jahresrechnung haben vorgelegen. Die Aufnahme von Kassenkrediten hielt sich im Umfang der Genehmigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Kötz.

 

Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Abgaben und Beiträge fand nicht statt, da die Abrechnungen maschinell durch die AKDB erfolgten.

Die Einhebung der Gebühren erfolgte nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig. Die Benützungsgebühren wurden nach der Satzung zum Fälligkeitszeitpunkt erhoben.

Die Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse der örtlichen Prüfung ergab keine Vermerke.

 

Hinsichtlich der im Prüfungsbericht aufgeführten Beanstandungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu h:

Hierzu sind wir auf die Einsatzberichte der FF angewiesen. Sollte keine Satzung vorhanden sein, so können nur tatsächliche nachgewiesene Kosten und keine pauschalen Sätze, wie in einer Satzung geregelt, abgerechnet werden. Die Prüfung der Berichte fällt in Herrn Ruhlands Aufgabenbereich. Er segnet auch die Kostenerstattungen an die Arbeitgeber ab. Da Herr Ruhland keine Berichte zur Weiterverrechnung weitergegeben hat, gehe ich davon aus, dass es auch keine erstattungsfähigen Kosten gibt.

 

Zu I:

Die Umsatzsteuererklärung 2013 für die Günzhalle ist noch nicht erstellt. Die Fertigstellung ist dem Rechnungsprüfungsausschuss bekannt zu geben.

(Zur Info: Herr Waibel vom Prüfungsverband kommt am 18.02. zur Erfassung ins Haus)

 

 

Zu 3.1:

Hierzu ist eine Dienstanweisung wie auch eine Betriebliche Kommission notwendig. Aufgrund der Personalschwierigkeiten mit Herrn Kober wurde davon erst abgesehen und nach dessen beendigten Verfahren aufgrund Arbeitsüberlastung nicht mehr weitergemacht. Das Problem dabei ist der teilweise unterschiedliche Arbeitsablauf und somit nicht mit der Dienstanweisung der Verwaltung vergleichbar.

 

 

Der Vorsitzende übergab das Wort an Herrn Leopold Sailer. Dieser ging anhand der vorliegenden Prüfungsniederschrift die einzelnen Punkte durch. Der Vorsitzende beantwortete die vorgebrachten Mängel. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, dass das Bestandsverzeichnis unverzüglich zu aktualisieren ist.


Beschluss:

Die finanzielle Lage der Gemeinde Kötz ist geordnet. Neben den in den vorstehenden Ziffern 1 a bis i erwähnten Prüfungsbemerkungen haben sich keine weiteren, besonders zu erwähnenden Prüfungsbeanstandungen ergeben. Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2013 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit dem bisher festgestellen Ergebnis fest und beschließt die Entlastung.