Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 5

Herr Kober hat bei der Gemeinde Kötz den Antrag gestellt, dass er entlang seines Grundstückes Fl. Nr. 657 und 657/1 einen Erdwall bzw. eine Stahlbetonwand errichtet, damit die Grundstücke vom Hochwasser geschützt werden. Da die baulichen Anlagen unter 2 Meter hoch werden ist kein Bauantrag erforderlich. Da aber die baulichen Anlagen das Überschwemmungsgebiet des Kötzbaches betreffen und dieser Bereich bereits vorläufig gesichert ist, ist ein Antrag nach dem Wasserrecht erforderlich. Die Unterlagen wurden von Herrn Kober Ende November bei der Gemeinde eingereicht. Innerhalb von 2 Monaten hat die Gemeinde ihre Stellungnahme abzugeben. Weil aber zwischenzeitlich keine Bauausschusssitzung mehr war, hat die Verwaltung das Einvernehmen vorsorglich abgelehnt. Durch die Errichtung dieser Hochwasserschutzmaßnahmen geht sehr viel Retentionsraum verloren. Da dies Auswirkungen auf die Unterlieger haben kann, müsste für die verlorengehende Fläche ein Ausgleich im Oberlauf geschaffen werden. Das Ingenieurbüro Degen ist gerade dabei zu prüfen, ob Hochwasserfreilegungsmaßnahmen im Oberlauf einen Erfolg bringen. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag nicht zuzustimmen. Es ist vom Bauwerber nachzuweisen, wieviel Retentionsmenge verloren geht und wie ein Ausgleich geschaffen werden kann.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem vorliegenden Antrag auf Errichtung einer Hochwasserschutzwand das gemeindliche Einvernehmen.