Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Kanalarbeiten für die Erschließungsanlage „Zum Brühl“ wurden ausgeschrieben. Bei der Prüfung und Wertung der Angebote ist aufgefallen, dass die eingegangen Angebote im Durchschnitt 40,9 % über der Kostenberechnung liegen. Nachdem kein Haushaltsansatz in dieser Höhe vorgesehen ist, empfiehlt das Ingenieurbüro Degen die Ausschreibung aufgrund schwerwiegender Gründe gem. VOB/A § 17 (1) 3 in Verbindung mit § 16 d (1) 1 aufzuheben und die Maßnahme im Zusammenhang mit dem Ausbau des Ortskern von Ebersbach zum Jahresende hin, jedoch einschl. kompletten Straßenbau, auszuschreiben. Die Vorgehensweise wurde mit der Regierung von Schwaben abgestimmt.

Die Verwaltung legt die Entwurfsplanung zum Straßen- und Kanalbau mit Kostenschätzung vor. Die Straßenbeleuchtung ist in der Kostenschätzung ebenfalls mit beinhaltet. Für den Straßenausbau ist ein Grunderwerb notwendig.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Straßenausbau Erschließungsbeiträge für alle Anlieger auslöst. Hier werden nach Satzung 90% der Kosten auf die Anlieger umgelegt.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz billigt die Entwurfsplanung für die Kanal- und Straßenbauarbeiten „Zum Brühl“. Die Erschließungsanlage „Zum Brühl“ soll erstmalig hergestellt werden. Der Straßen- und Kanalausbau „Zum Brühl“ wird mit der Baumaßnahme „Ausbau Ortskern Ebersbach“ ausgeschrieben. Die Kosten sind im Haushalt 2018 mit aufzunehmen.