Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 1

Bürgermeister Sauter übergibt das Wort an die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Frau Radinger. Frau Radinger trägt den Rechenschaftsbericht vor.

Die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Bubesheim wurde am 09.05.2014 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung erfolgte am 28.01.15.

Dabei beschränkte sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben (siehe Bericht). Eine lückenlose Überprüfung der Ausgaben wurde für den nicht durchgeführt. Auf Mängel von nicht wesentlicher Bedeutung wurden die Kämmerin und die Kassenverwalterin mündlich hingewiesen.

Die notwendigen Unterlagen, Belege, Sitzungsbücher und die Jahresrechnung haben vorgelegen. Die Aufnahme von Kassenkrediten hielt sich im Umfang der Genehmigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Bubesheim.

 

Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Abgaben und Beiträge fand nicht statt, da die Abrechnungen maschinell durch die AKDB erfolgten.

Die Einhebung der Gebühren erfolgte nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig. Die Benützungsgebühren wurden nach der Satzung zum Fälligkeitszeitpunkt erhoben.

 

Für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung sind Anlagennachweise vorhanden, die bei jeder Kalkulation aktualisiert werden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss stellte folgende Punkte fest:

 

a.            Für Anordnung 0.6900.5142, ZB 1878, in Höhe von 3.865,47 EUR fehlt der gefasste Beschluss, wenn vorhanden.

 

b.            Für Anordnung 0.6900.5142, ZB 1878, in Höhe von 8.176,49 EUR fehlt der gefasste Beschluss, wenn vorhanden.

 

c.            Es soll hinsichtlich der Grabgebühren eine Neukalkulation gemacht werden, wenn der neue Friedhofsteil errichtet ist. Dann sollen auch die Grabgebühren ab Errichtung des Friedhofes fortgeschrieben werden und nicht erst ab 2003.

 

Punkt a und b werden nachgereicht; Punkt c wird nach Errichtung des neuen Friedhofteils beachtet.

 

Die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses der örtlichen Prüfung ergab keine Vermerke.

Es wird vom Rechnungsprüfungsausschuss vorgeschlagen, die Jahresrechnung 2013 mit dem dargestellten Ergebnis festzustellen.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2013 nach dem aufgestellten Ergebnis. Zugleich wird die Entlastung für das Jahr 2013 erteilt. Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.