Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 359/2 der Gemarkung Großkötz, möchten ihr Wohnzimmer durch einen Anbau erweitern.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Süd“.

 

Der geplante Anbau hat eine Gesamtgröße von ca. 15,65 m² und wird zur Südseite erweitert.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 16/2017 das gemeindliche Einvernehmen.