Sitzung: 21.09.2017 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Die
Gemeinde Kötz hat in der Sitzung vom 29.06.2016 dem Bauantrag zur Errichtung
einer beleuchteten (blendfrei angestrahlten) Werbeanlage für wechselnde
Fremdwerbung das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Die
Gründe dafür waren:
·
Zum
einen wurde bemängelt, dass die Werbeanlage im Kurvenbereich der Straße liegt.
Somit würden die Autofahrer von der beleuchteten Werbeanlage abgelenkt werden.
Dadurch steigt das Unfallrisiko in diesem Kurvenbereich.
·
Zum
anderen ist in dieser Kurve ein Fußgängerüberweg, der von vielen Schulkindern
benutzt wird. Hier kann es zu Unachtsamkeiten der Kinder aufgrund der
beleuchteten Werbeanlage kommen.
·
Des
Weiteren kann es dazu kommen, dass die Beleuchtung im Winter den Straßenverkehr
erheblich beeinträchtigt, da es zu Spiegelungen auf der Straße kommen kann.
Das
Landratsamt Günzburg hat in diesem Zusammenhang folgende Stellungnahme vom
Fachbereich Verkehrswesen erhalten:
„Gegen
die Errichtung der Werbeanlage bestehen von Seiten der Verkehrsbehörde keine
Einwendungen.
Die
Werbetafel soll innerorts an der Hauswand bei Hausnummer 11 angebracht werden.
Es handelt sich nicht um eine gefährliche Stelle. Insbesondere ist die Hauswand
ca. 130 Meter von der engen Kurve an der Abzweigung Günzburger Straße entfernt
gelegen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Werbetafel den Verkehr negativ
beeinflussen oder ablenken wird. Bereits jetzt befindet sich auf der
gegenüberliegenden Seite in diesem Bereich ein Geschäft mit Eigenwerbung an der
Hauswand. Weitere Werbung ist damit kein ungewöhnliches Ereignis. Die Werbung
wird auch nur nach längeren Zeitabständen gewechselt. Damit ist allenfalls nach
einem Wechsel damit zu rechnen, dass eine etwas erhöhte Aufmerksamkeit auf die
Werbung gerichtet wird.
Die
Verkehrsteilnehmer auf der Ichenhauser Straße werden auch nicht direkt mit der
Werbetafel konfrontiert, allenfalls seitlich und nur in Fahrtrichtung
Ichenhausen, wenn die o.g. enge Kurve an der Abzweigung Günzburger Straße
längst passiert ist. In Fahrtrichtung Günzburg besteht kaum eine Sicht auf die
seitliche Werbetafel.
Die
Verkehrsteilnehmer, die von der Langen Gasse in die Ichenhauser Straße
einfahren, sind an der Einmündung wartepflichtig. Es ist nicht damit zu
rechnen, dass die dann etwas seitlich gelegene Werbetafel auf diese Fahrzeuge
so stark einwirkt, dass sie den Verkehr auf der übergeordneten Straße nicht
mehr im notwendigen Umfang wahrnehmen können.
Auch
für die Schüler wird die Tafel keine gefährliche verkehrsablenkende Wirkung
haben, da die Werbung mit einem Blick erfasst ist und man sich dann wieder auf
den Verkehr konzentrieren kann. Im Übrigen handelt es sich um einen Übergang,
der durch Verkehrshelfer gesichert sein sollte, nur deswegen ist er markiert
worden. Es handelt sich nicht um einen verkehrsrechtlichen Fußgängerüberweg.
Die
Beleuchtung stellt keine Gefährdung dar. Die Tafel ist kein Display, das von
innen heraus leuchtet, sondern wird nur blendfrei angestrahlt. Damit wird
allenfalls die vorhandene Straßenbeleuchtung am Straßenrand etwas ergänzt. Die
Beleuchtung wirkt nicht in den Straßenverkehr hinein und wird auch bei Glatteis
keine Spiegelung erzeugen. Eine Gefahr für den Straßenverkehr ist nicht
gegeben.“
Das
Landratsamt Günzburg beabsichtigt, die Baugenehmigung zu erteilen.
Die
Gemeinde Kötz wird gebeten, erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu
entscheiden.
Für die
Errichtung einer beleuchteten, blendfrei angestrahlten Werbeanlage für
wechselnde Fremdwerbung wurde von der Gemeinde Kötz in der Sitzung vom
29.06.2016 das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Der
Vorsitzende erläuterte, dass von Seiten der Verkehrsbehörde die Maßnahme
unbedenklich sei und dass bei einer Ablehnung das Einvernehmen vom Landkreis
erteilt wird.
Dritter
Bürgermeister Christel sieht die Werbeanlage im Kurvenbereich als Ablenkung der
Verkehrsteilnehmer.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss erteilt dem Bauantrag Nr.
12/2016 das gemeindliche Einvernehmen.