Beschluss: einstimmig abgelehnt

Die Gemeinde Kötz hat in der Sitzung vom 29.06.2016 dem Bauantrag zur Errichtung einer beleuchteten (blendfrei angestrahlten) Werbeanlage für wechselnde Fremdwerbung das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

Die Gründe dafür waren:

 

·        Zum einen wurde bemängelt, dass die Werbeanlage im Kurvenbereich der Straße liegt. Somit würden die Autofahrer von der beleuchteten Werbeanlage abgelenkt werden. Dadurch steigt das Unfallrisiko in diesem Kurvenbereich.

 

·        Zum anderen ist in dieser Kurve ein Fußgängerüberweg, der von vielen Schulkindern benutzt wird. Hier kann es zu Unachtsamkeiten der Kinder aufgrund der beleuchteten Werbeanlage kommen.

 

·        Des Weiteren kann es dazu kommen, dass die Beleuchtung im Winter den Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, da es zu Spiegelungen auf der Straße kommen kann.

 

Das Landratsamt Günzburg hat in diesem Zusammenhang folgende Stellungnahme vom Fachbereich Verkehrswesen erhalten:

 

„Gegen die Errichtung der Werbeanlage bestehen von Seiten der Verkehrsbehörde keine Einwendungen.

Die Werbetafel soll innerorts an der Hauswand bei Hausnummer 11 angebracht werden. Es handelt sich nicht um eine gefährliche Stelle. Insbesondere ist die Hauswand ca. 130 Meter von der engen Kurve an der Abzweigung Günzburger Straße entfernt gelegen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Werbetafel den Verkehr negativ beeinflussen oder ablenken wird. Bereits jetzt befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite in diesem Bereich ein Geschäft mit Eigenwerbung an der Hauswand. Weitere Werbung ist damit kein ungewöhnliches Ereignis. Die Werbung wird auch nur nach längeren Zeitabständen gewechselt. Damit ist allenfalls nach einem Wechsel damit zu rechnen, dass eine etwas erhöhte Aufmerksamkeit auf die Werbung gerichtet wird.

 

Die Verkehrsteilnehmer auf der Ichenhauser Straße werden auch nicht direkt mit der Werbetafel konfrontiert, allenfalls seitlich und nur in Fahrtrichtung Ichenhausen, wenn die o.g. enge Kurve an der Abzweigung Günzburger Straße längst passiert ist. In Fahrtrichtung Günzburg besteht kaum eine Sicht auf die seitliche Werbetafel.

 

Die Verkehrsteilnehmer, die von der Langen Gasse in die Ichenhauser Straße einfahren, sind an der Einmündung wartepflichtig. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die dann etwas seitlich gelegene Werbetafel auf diese Fahrzeuge so stark einwirkt, dass sie den Verkehr auf der übergeordneten Straße nicht mehr im notwendigen Umfang wahrnehmen können.

 

Auch für die Schüler wird die Tafel keine gefährliche verkehrsablenkende Wirkung haben, da die Werbung mit einem Blick erfasst ist und man sich dann wieder auf den Verkehr konzentrieren kann. Im Übrigen handelt es sich um einen Übergang, der durch Verkehrshelfer gesichert sein sollte, nur deswegen ist er markiert worden. Es handelt sich nicht um einen verkehrsrechtlichen Fußgängerüberweg.

 

Die Beleuchtung stellt keine Gefährdung dar. Die Tafel ist kein Display, das von innen heraus leuchtet, sondern wird nur blendfrei angestrahlt. Damit wird allenfalls die vorhandene Straßenbeleuchtung am Straßenrand etwas ergänzt. Die Beleuchtung wirkt nicht in den Straßenverkehr hinein und wird auch bei Glatteis keine Spiegelung erzeugen. Eine Gefahr für den Straßenverkehr ist nicht gegeben.“

 

Das Landratsamt Günzburg beabsichtigt, die Baugenehmigung zu erteilen.

Die Gemeinde Kötz wird gebeten, erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.

 

Für die Errichtung einer beleuchteten, blendfrei angestrahlten Werbeanlage für wechselnde Fremdwerbung wurde von der Gemeinde Kötz in der Sitzung vom 29.06.2016 das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

Der Vorsitzende erläuterte, dass von Seiten der Verkehrsbehörde die Maßnahme unbedenklich sei und dass bei einer Ablehnung das Einvernehmen vom Landkreis erteilt wird.

 

Dritter Bürgermeister Christel sieht die Werbeanlage im Kurvenbereich als Ablenkung der Verkehrsteilnehmer.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss erteilt dem Bauantrag Nr. 12/2016 das gemeindliche Einvernehmen.