Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12, Befangen: 0

Die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Bubesheim wurde am 10.09.2015 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 09.06.2016.

Dabei beschränkte sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben.

Die notwendigen Unterlagen, Belege, Bücher, Jahresrechnung und dergleichen haben vorgelegen.

Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Abgaben und Beiträge fand nicht statt, da die Abrechnungen im maschinellen Verfahren der AKDB erfolgten.

Die Einhebung der Gebühren erfolgt nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig. Die Kasseneinnahmereste konnten auf Grund der Programmumstellung an 2014 nicht einheitlich dargestellt werden bzw. geprüft werden.

 

Der Verwaltungshaushalt 2014 hatte einen Haushaltsansatz von 2.029.780,00 € und einen Haushaltsabschluss von 2.059.517,45 €. Das ist eine Mehrung von 29.737,45 €.

Der Vermögenshaushalt 2014 hatte einen Haushaltsansatz von 567.110,00 € und einen Haushaltsabschluss von 897.442,19 €. Das ist eine Mehrung von 330.332,19 €.

Dies ist auf einen fehlenden Haushaltsansatz im Vermögenshaushalt zurückzuführen.

Es handelte sich hier u.a. um die Fertigstellung des Baugebietes „Untere Lache“, Abschluss „von-Rehlingen-Str.“. Gesamtheitlich ist der Haushalt ausgeglichen

 

 

Ergebnis Rechnungsprüfung:

 

Haushaltsüberschreitungen von erheblicher Bedeutung wurden ausgewiesen.

 

-       Haushaltsansätze z. Teil nicht vorhanden -

-       Kopien von Bürgschaften sollen zu den Anordnungen geheftet werden.

-       Diverse Beschlüsse fehlen an den Anordnungen.

-       Teilnehmerliste bei Veranstaltungen der Gemeinde an Rechnung beifügen.

-       Erschließung Baugebiet „Untere Lache“: Jede geprüfte Schlussrechnung ergab eine Überzahlung bzw. Rückzahlung. Bei künftigen Vorhaben sollen die Abschlagszahlungen so bemessen sein, dass es zu keiner Überzahlung kommt.

 

Hinsichtlich der im Prüfungsbericht aufgeführten Beanstandungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Ab 2016 werden Haushaltsüberwachungslisten geführt, um eine Überschreitung von Haushaltsstellen zu verhindern.

Ab 2016 werden in der Gemeinde Bubesheim keine Doppelhaushalte mehr gemacht sondern es werden jährliche Haushalte erstellt.

Die Teilnehmerlisten werden ab 2016 zur Rechnung genommen.

Auf die Abschlagszahlungen bei Beteiligung eines Ing.-Büros hat die Verwaltung keinen Einfluss, da die Prüfung den jeweils beteiligten Ing.-Büros unterliegt.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2014 nach dem aufgestellten Ergebnis. Zugleich wird die Entlastung für das Jahr 2014 erteilt. Der Gemeinderat bemängelt, dass keine Haushaltsüberwachung durchgeführt wurde. Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.