Die Abnahme der Kanal-, Wasser- und Straßenbaumaßnahme „Wiesenweg und Wasserburger Weg“ erfolgte am 26.06.2017.

Bei der Begehung wurde lediglich ein Mangel an der Asphaltoberfläche festgestellt.

Im Wasserburger Weg Richtung Prälat-Kaiser-Straße muss der Asphalt teilweise zum Bordstein angeglichen werden.

 

Folgende Restarbeiten sind noch auszuführen:

-       Die Dehnungsfugen zwischen den Bordsteinen werden noch ausgegossen.

-       Bei einigen angrenzenden Grundstücken müssen an den Grundstücksmauern (Sockel) Verputzarbeiten durchgeführt werden.

-       Auf dem Grundstück Wasserburger Weg 14 müssen noch Saatarbeiten ausgeführt werden.

-       Am Wiesenweg 31 muss das Pflaster mit geeignetem Material eingesandet werden.

-       Durch die Maßnahme hat sich das Gartentor auf dem Grundstück Wiesenweg 51 verzogen und muss nachgestellt werden.

 

Der Vorsitzende berichtet, dass die Ansaat- und Einsandungsarbeiten bei den Anwesen Wasserburger Weg 14 und Wiesenweg 31 zwischenzeitlich erledigt worden sind. Der Auftrag zur Behebung des Schadens am Gartentor ist erteilt.

Von der bauausführenden Firma müssen noch Restarbeiten, wie z. B. Teer von Wasserschiebern entfernen, Dehnfugen nacharbeiten, durchgeführt werden. Das Gremium legte den Endtermin der Nachbesserungsarbeiten auf 30.11.2017 fest. Der Vorsitzende berichtete von der bestehenden Fremdwasserproblematik in diesem Bereich. Das Ingenieurbüro ist mit der Analyse des Problems beauftragt.

 

Folgende Schäden wurden der Verwaltung druch die Baumaßnahme gemeldet:

 

-       Wasserburger Weg 11: Auf der Südseite des Hauses wurden Risse am Außenputz festgestellt. Ein Gutachter beurteilte den Schaden mit 400,00 €. Der Schaden wurde reguliert.

 

-       Wiesenweg 27: Im Keller wurden zwei kleine Haarrisse an der Außenwand festgestellt. Die Schadenshöhe wird vom Gutachter auf 150,00 € festgelegt. Der Eigentümer schätzt den Schaden höher ein und beauftragt erneut einen Gutachter.

 

-       Wiesenweg 13: Hier wurden Risse in der Garage festgestellt, die angeblich vor der Sanierungsmaßnahme nicht vorhanden waren. Die Verwaltung hat den Gutachter beauftragt, um die Schadenshöhe festzustellen.