Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0

Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 54/6, Gemarkung Bubesheim möchte dort ein Einfamilienhaus bauen.

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Bubesheim erteilt dem Bauvorhaben Nr. 07/2017 das gemeindliche Einvernehmen.