Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Bubesheim ist mittlerweile 8 Jahre alt. Die derzeitigen Hundesteuersätze liegen im Vergleich mit anderen Kommunen im Landkreis unter dem Durchschnitt. Die Verwaltung regt daher eine Erhöhung an. Gleichzeitig wurde ein Paragraph bzw. ein höherer Steuersatz für die Haltung von Kampfhunden eingefügt.

 

Aktuelle Sätze im Landkreis Günzburg:

Gemeinde

Höhe der Hundesteuer

 

1. Hund

2. Hund

Kampfhunde

Günzburg

50,00 €

Ichenhausen

31,00 €

Bibertal

42,00 €

72,00 €

Burgau

26,00 €

Leipheim

20,50 €

Kammeltal

30,00 €

40,00 €

320,00 €

Haldenwang

30,00 €

75,00 €

500,00 €

Rettenbach

30,00 €

250,00 €

Burtenbach

30,00 €

50,00 €

500,00 €

Ursberg

25,00 €

50,00 €

 

 

Die Änderungen zur alten Satzung wurden rot kursiv dargestellt. Anmerkungen der Verwaltung sind blau dargestellt.


Die Gemeinde Bubesheim erlässt eine neue Hundesteuersatzung, die ab dem 01.01.2015 gültig ist.

 

7-74-2014/mehrheitlich beschlossen Ja 12  Nein 0

Für Kampfhunde wird eine Hundesteuersatzung in Höhe von 400 € pro Hund fällig. Es ist daher in dem vorliegenden Entwurf unter § 5 Abs. 2 der Betrag von 300 € auf 400 € zu ändern und der Zusatz pro Hund einzufügen.

 

7-75-2014/mehrheitlich beschlossen Ja 10  Nein 2

Die restlichen Beträge in § 5 Abs. 1 bleiben so wie in der Vorlage vorgeschlagen. Dies bedeutet für den ersten Hund wird eine Hundesteuer in Höhe von 30 € fällig, für den zweiten Hund eine Hundesteuer in Höhe von 40 € und für jeden weiteren Hund eine Hundesteuer von 40 €.