Beschluss: einstimmig beschlossen

Bei dem Ersatzneubau des Kindergartens in Kleinkötz, soll eine Kinderkrippe angegliedert werden. Bei der Neuerrichtung von Krippenplätzen ist die Bedarfsnotwendigkeit festzustellen. Kinderkrippen sind Einrichtungen zur Aufnahme von Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Jahr

Großkötz

Kleinkötz

Ebersbach

Gesamt

davon Kleinkötz und Ebersbach

2014

15

12

4

31

16

2015

13

10

3

26

13

2016

20

13

6

39

19

2017 bis 28.08.17

15

4

0

19

4

Summe

 

 

 

115

52

 

Auf Grund der Erfahrungswerte sowohl der Diözese als auch der staatlichen Behörden kann von einem Bedarf von ca. 30 v.H. der Geburtenzahlen der vergangenen Jahre ausgegangen werden. Darauf ergibt sich ein rechnerischer Bedarf für das gesamte Gemeindegebiet von 34,5 Plätzen. In Großkötz stehen 24 Krippenplätze zur Verfügung. Alle 24 Plätze sind belegt. Um Neuaufnahmen zu ermöglichen, werden Krippenkinder oftmals bereits vor Vollendung des 3. Lebensjahres in die Kindergartengruppen verlegt. Zuzüge sind nur erschwert unterzubringen. Durch die Neuinstallation einer Krippe in Kleinkötz könnte diese Situation entspannt werden.

Des Weiteren plant die Gemeinde Kötz gerade ein größeres Neubaugebiet. Es ist davon auszugehen, dass dann die Krippenplätze in Großkötz nicht mehr ausreichen werden.

Die Bedarfsermittlung ergibt einen rechnerischen Bedarf für Kinder aus Kleinkötz und Ebersbach einen Bedarf an Krippenplätze von 15 Kinder. Es wird vorgeschlagen, einen Bedarf von einer Krippengruppe (12 Kinder) als bedarfsnotwendig anzuerkennen. Bei Nichtanerkennung kann der Zuwendungsantrag nicht weiter bearbeitet werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt die Anerkennung von 12 Krippenplätzen in der neu zu errichtenden Kinderkrippe „St. Nikolaus“ in Kleinkötz.