Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 5

Das Architekturbüro Spiegler erläuterte dem Gremium die neuesten Erkenntnisse aus dem gemeinsamen Gespräch mit der Kinderhausleitung und präsentierte die daraus entstandenen Weiterentwicklungen der Varianten 2 und 5. Die Kinderhausleitung favorisiert die Variante 2, da hier alle Hauptgebäude im Erdgeschoss untergebracht werden. Städtebaulich fügt sich die Variante 5 durch den kompakten Baukörper besser in den Bestand ein. Die Verteilung der Räume auf 2 Geschoßen könnte bei Variante 5 allerdings bei Personalausfall problematisch werden. Aus diesem Grund soll versucht werden, den Mehrzweckraum ins OG zu verlegen, damit sich beide Horträume im EG befinden. Ein Aufzug ist nicht notwendig, da ein Aufenthalt eines behinderten Kindes im Erdgeschoß möglich ist. Die Variante 5 ist mit geschätzten Baukosten in Höhe von 980.000,00 € die wirtschaftlichere Lösung. Die Baukosten der Variante 2 liegen ca. 150.000,00 € höher.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt die Weiterentwicklung der Variante 2.

10-71-2017/GL mehrheitlich abgelehnt Ja 5 Nein 10 Anwesend 15 pers. Beteiligt 0

 

Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt die Weiterentwicklung der Variante 5.