Beschluss: einstimmig beschlossen

Gemäß Art. 54 BayWG haben Betreiber von öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen ein Abwasserkataster zu führen, in dem die Informationen über die Einleiter in die Abwasseranlagen in jeweils aktualisierter Form enthalten sind.

Nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro Degen liegen die Kosten für den Aufbau eines Kanalkatasters für die Gemeinde Kötz bei ca. 100.000,00 €. Im Kanalkataster ist der Kanalbestand, die Sonderbauwerke, die maschinellen Einrichtungen, die Messeinrichtungen, die wesentlichen Einleitungen in die Kanalisation, die Einleitungsstellen in die Gewässer sowie der Zustand der Anlagen zu beschreiben und in Übersichtsplänen darzustellen. Für die Erstellung eines qualifizierten Kanalkatasters wurde vom Land Bayern ein Sonderförderprogramm aufgelegt. Die Zuwendung berechnet sich pauschal zu 1,00 Euro je Meter ab 1. Januar 2015 eingehend sicht- oder druckgeprüfter Kanallänge sowie sichtgeprüfter Regenwasserkanallänge. Es zählt die Länge aller Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanäle sowie öffentlicher Grundstücksanschlüsse. Schächte sind zu übermessen.

Das Gemeindegebiet umfasst 42,9 km Kanallänge. Beim Aufbau eines Kanalkatasters darf der Änderungsdienst nicht außer Acht gelassen werden. Nachdem hier keine Möglichkeit über die Verwaltung besteht, müsste dieser Änderungsdienst vergeben werden. Hier ist mit laufenden Kosten zu rechnen.

 

Für die laufende Verwaltungsarbeit wäre bereits hilfreich, wenn die Kanalbestandsdaten digital im Geoinformationssystem dargestellt werden könnten.

Die Kanalbestandsdaten sind derzeit in der Verwaltung lediglich in Papierform zu den einzelnen Maßnahmen vorhanden.

Nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro Degen ist der Kanalbestand im Gemeindegebiet Kötz nicht komplett vorhanden, in Großkötz fehlen ca. 20% und in Kleinkötz ca. 50%, Ebersbach ist komplett beim Ingenieurbüro vorhanden.

 

Der Verwaltung liegt ein Angebot vom Ingenieurbüro Degen & Partner für die Vermessung, Erstellung und Übergabe der Kanalbestandsdaten in Höhe von 15.400,00 € brutto vor. Eine Förderung ist hierfür nicht möglich.

 

Danach können die Daten an die AKDB übergeben werden, die diese dann in das GIS-Programm einspielen können. Hierfür wird von der AKDB dann noch ein Angebot abgegeben.

 

Nachdem der Haushalt 2017 hierfür keinen Ansatz vorsieht, schlägt die Verwaltung vor, die Maßnahme im Haushalt 2018 einzuplanen.

 

Nach kurzer Diskussion verständigte sich das Gremium für den Aufbau eines qualifizierten Kanalkatasters. Die Maßnahme soll im Haushalt 2018 eingeplant werden.


Beschluss:

Der Aufwand zum Aufbau eines qualifizierten Kanalkatasters wird im Haushalt 2018 veranschlagt unter der Voraussetzung, dass die Kosten abgedeckt sind.