Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.06.2017 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „An der Kapuziner-Halle“ (vormals: „Zimmermann-Areal“) mit Begründung in der Fassung vom 12.05.2017 gebilligt und für die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „An der Kapuziner-Halle“ im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

Vorgesehen ist die Umsetzung eines Hotels im Westen des Plangebietes sowie eines Wohn- und Geschäftshauses mit integriertem Vollsortimenter sowie Einzelhandel (evtl. Drogeriemarkt) im Osten des Plangebietes.

 

Im Lärmschutzgutachten wurden zum einen die Geräuscheinwirkungen auf das Vorhaben durch die Nutzung der nordöstlich gelegenen Kapuziner-Halle sowie die Gewerbelärm-Immissionen des Vorhabens auf angrenzende, schützenswerte Nutzungen gemäß TA Lärm ermittelt und bewertet.

Es zeigt sich, dass der Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm für ein Mischgebiet im Tagzeitraum von 60 dB (A) an allen Einwirkorten zwischen 1 und 22 dB (A) unterschritten wird. Der Immissionsrichtwert für den Nachtzeitraum von 45 dB (A) wird an den Einwirkorten IP 2 bis IP 8 um 2 bis 9 dB (A) überschritten, an den anderen Einwirkorten IP 13 (Wohn- und Geschäftshaus) ist mit keinen Überschreitungen durch die Geräuschimmissionen des Hotels zu rechnen. Am Einwirkort IP 14 (Hotel) wird der Immissionsrichtwert tagsüber um 3 dB (A) unterschritten und in der Nacht um 3 dB (A) überschritten. Eine relevante Vorbelastung liegt an den Einwirkorten nicht vor.

 

Die Überschreitungen der Immissionsrichtwerte im Nachtzeitraum sind maßgeblich auf die Außenbewirtschaftung des Gastronomiebetriebes zurückzuführen. Bleibt diese unberücksichtigt, werden die Immissionsrichtwerte an allen Einwirkorten eingehalten bzw. unterschritten. Im Bebauungsplan ist deshalb die Festsetzung aufgenommen, die die Bewirtschaftung des Außenbereichs des Gastronomiebetriebes auf den Tagzeitraum beschränkt.

 

Mit Ausnahme des Hotels sowie des Gastronomiebetriebes sind keine Nachtnutzungen vorgesehen. Um dies für die Zukunft sicherzustellen, sind ebenfalls entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan enthalten. Die Forderungen der TÄ Lärm hinsichtlich des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrswegen werden erfüllt.

 

Vom Vorhaben ist mit keinen lärmbedingten Konflikten zu rechnen. Schallschutz-Maßnahmen sind nicht erforderlich. Die für die Berechnung relevanten Betriebsangaben (z.B. Betriebszeiten, Anlieferung) werden im Bebauungsplan festgesetzt.

 

Durch die künftig geplante Nutzung des Außenbereichs der  Kapuziner-Halle wird im Tagzeitraum der Immissionsrichtwert für seltene Ereignisse an allen Fassaden des Vorhabens eingehalten bzw. unterschritten. Im Nachtzeitraum ist kein geräuschintensiver Betrieb geplant.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz nimmt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „An der Kapuziner-Halle“ der Stadt Burgau zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.