Sitzung: 15.01.2015 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0
Durch das Landratsamt Günzburg wurde festgestellt, dass das Bauvorhaben von der festgesetzten Hauptfirstrichtung abweicht. Dies liegt daran, dass ursprünglich im Bebauungsplan vorgesehen war, dass in diesem Bereich ein Doppelhaus gebaut wird. Der Bauwerber kann daher das Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht beantragen. Die restlichen Festsetzungen entsprechen dem Bebauungsplan.
Gemeinderat Oberauer informiert, dass hierzu bereits der Rohbau steht.
Beschluss:
Die Gemeinde
Bubesheim erteilt dem vorliegenden Bebauungsplan Neubau eines Einfamilienhauses
auf dem Grundstück Fl. Nr. 151/34 das gemeindliche Einvernehmen. Die
erforderliche Befreiung wird erteilt.