Sitzung: 31.07.2017 Gemeinderat Bubesheim
In der Sitzung vom
26.06.2017 wurde die Problematik der Wasserversorgung insbesonders in der
Hitzeperiode erläutert. Nachdem bereits mehrere Gutachten diesbezüglich
vorliegen, wurde der Sachverhalt von der Verwaltung nochmals aufgearbeitet und
zur Kenntnis beigelegt.
Die
Wasserversorgung wird von 2 Tiefbrunnen gespeist.
Baujahr 1986
Bauart Bohrbrunnen
Regenerierungen 1993, 2003, 2009 (Chemisch-mechanisch)
2006 Gutachten Ing.-Büro Degen:
Im Jahr 2005/2006
wurde das Ingenieurbüro Degen beauftragt, eine Rohrnetzberechnung zur
Beurteilung und Verbesserung der Löschwassersicherheit zu erstellen, nachdem
bei einer Löschübung im Bereich der Fa. Tripus von der Feuerwehr die nicht
ausreichende Löschwasserversorgung durch das gemeindliche Wasserversorgungsnetz
beanstandet wurde.
Im Ergebnis ist
festzustellen, dass die bestehende Wasserversorgungsanlage die Anforderungen
für die Versorgung mit Trinkwasser erfüllt. Bezüglich der Anforderungen an die
Löschwasserversorgung werden diese durch das Leitungsnetz im Wesentlichen (nur
gefügige Verbesserungsmaßnahmen erforderlich), jedoch nicht durch das Pumpwerk erfüllt.
Empfehlung um
haftungsrechtliche Ansprüche zu vermeiden und eine leistungsfähige
Löschwasserversorgung sicherzustellen:
1. vorrangig und baldmöglichst der Neubau
einer Pumpe oder einer Pumpenanlage mit einerGesamtleistung von mindestens 120
m³/h. Bestandaufnahme des vorhandenen Pumpwerkes, elektronisch und maschinenmechanischer
Zustand)
2. Im Rahmen der
laufenden Unterhaltung sind Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen
-
Auswechslung
der Leitung DN 125 mm „Am Weiherberg“ vom Pumpwerk bis zum
Streckenschieber durch eine Leitung DN 200 auf ca. 9 m Länge und
Anbindung an die
bestehende Leitung (DN 200 mm)
-
Auswechslung
der Leitung DN 65 mm unter dem Bubesheimer Bach vom Streckenschieber
„Remshardweg“ durch eine Leitung DN 100 mm auf ca. 57 m Länge
-
Auswechslung
der Leitung DN 100 mm im Wasserburger Weg durch eine Leitung DN 150 mm auf ca.
70 m Länge (Nach Rücksprache mit Herrn Habersetzer wird dies bei der
Baumaßnahme „Prälat-Kaiser-Straße“ umgesetzt).
3. Klärung
über Verbundstrecken zu Nachbargemeinden
Der bestehende Notverbund mit dem Wasserversorgungsnetz Fliegerhorst
gewährleistet im Bedarfsfall gegenwärtig lediglich die Versorgung mit
Trinkwasser. Die Löschwasser- versorgung
ist nicht in erforderlichem Maße sichergestellt.
Die Brunnen wurden
2003 fernsehtechnisch untersucht und chemisch-mechanisch regeneriert.
Veranlasst durch die damals starke Brunnenalterung wurde eine Wiederholung der
Regenerierung in einem Abstand von ca. 5 Jahren vorgeschlagen. Anfang 2009 ging
die Leistung des Brunnens 1 deutlich zurück. Ende April 2009 wurde daraufhin
mit der erneuten Regenerierung begonnen. Bei den Eingangs-Fernsehuntersuchungen
zeigten sich diesmal deutliche Hinweise auf Zutritt von Fremdwasser aus
oberflächennahen Bereichen. Um die Vermischung unterschiedlicher Wässer künftig
zu unterbinden wurden die Brunnen im Zuge dieser Maßnahme nachträglich
abgedichtet. Dazu wurde der Filterkies bis 25m unter GOK ausgebaut und durch
eine Compaktonabdichtung ersetzt.
2007 – Ertüchtigung Wasserwerk
Um die
Löschwasserversorgung sicherzustellen wurden im September 2007 neben einer
Druckerhöhungsanlage des Wasserwerkes auch diverse elektrotechnische
Verbesserungen vorgenommen. Beteiligt waren das Ing.-Büro Degen und das
Ing.Büro Conplaning. Kostenpunkt damals ca. 180.000 €. Die Maßnahme war im
Dezember 2007 beendet. Die Löschwasserversorgung ist, wie an 2005 gefordert,
nun ausreichend.
Bei der
Feuerwehrinspektion 2008 wurde dies auch im Inspektionsbericht so festgehalten.
Empfehlung/weitere Maßnahmen an 2009 –
Gutachten INGEO:
Es wird empfohlen
die Brunnen in Abständen von 5 Jahren fernsehtechnisch zu untersuchen. Es wird
sich zeigen, ob die vorgenommen Abdichtung – wie erhofft – zu einer
Verringerung der Brunnenverockerung führen wird. In jedem Fall wird sich dies
aber nur über eine Wiederholung der Pumpversuche nachweisen lassen. Um
vergleichbare Bedingungen zu schaffen, ist in 5 Jahren auch eine erneute
Regenerierung vorzusehen. Zeigen sich dann günstige Ergebnisse, können
Regenerierungen in einem längeren Abstand erfolgen.
Gleichzeitig zu der
hier durchgeführten Maßnahme erfolgte eine Modernisierung der Elektrotechnik.
Dadurch ist es
jetzt möglich, auch verbrauchsabhängige Daten über den Brunnenbetrieb zu
erhalten.
Da die Brunnen
derzeit mit zu hoher Leistung betrieben werden, sollte nach Vorliegen einer
geeigneten Datenreihe untersucht werden, wie der Pumpbetrieb (über
Frequenzsteuerung) optimiert werden kann.
Die jetzt extrem
hohen Absenkungsbeträge sind mit Sicherheit (auch) ein wesentlicher Grund für
die starke Brunnenverockerung und können dann ggf. weiter reduziert werden.
Mai 2010
Wasserwart und INGEO:
Schreiben von
Wasserwart, dass die Förderpumpen zeitweise abschalten, da die Schutzgrenze von
ca. 3 m über den Pumpen erreicht wurde. Weiterleitung des Schreibens an INGEO.
H Kwasnitschka schlägt ein Abloten der Steigleitung vor und hätte gerne die
Vorlage der ausgelesenen Daten für die Monate Mai Juni und Juli 2010. Weiteres
Vorgehen nicht bekannt.
2015 Gutachten INGEO:
Datenauswertung
Brunnen 1+2 im September 2015:
Es ist seit
längerem bekannt, dass die Brunnen 1+2 bei Bedarfsspitzen nicht zur
Versorgungsdeckung ausreichen. In diesen Fällen wird von Leipheim zusätzlich
Wasser bezogen. Allerdings liegen zu diesem Sachverhalt keine belastbaren
Zahlen vor. Diese sollten im Rahmen einer Bearbeitung des Ingenieurbüros INGEO
erhoben werden.
Theoretischer
Wasserbedarf bei ca. 1500 Einwohnern 77.000 m³ (incl. 10 % Wasserverlust) pro
Jahr.
Tatsächlicher
Wasserbedarf 79.029 m³.
Eine Dokumentation
der Wasserverluste ist bisher nicht erfolgt. Wasserrechtlich genehmigt für
Brunnen 1 und 2 ist eine Jahresentnahme von 86.000 m³ bei einer Leistung von 5
l/s.
Die Pumpversuche
2009 haben gezeigt, dass die Brunnen hydraulisch in der Lage sind kurzfristige
Menge um 2,5l/s zu liefern. Theoretisch errechnet sich hieraus mit 2x2,5l/s bei
24-Stunden Brunnenbetrieb eine Tagesleistung von 432 m³/d. Bei dem üblichen
Ansatz einer max. 12-stündigen täglichen Pumpzeit (216m³/d) lassen sich nur
verbrauchsarme Tage überbrücken.
Empfehlung / weitere Maßnahmen:
Bei Wegfall der
Nutzung zu Bewässerungszwecken würden sich vor allem Bedarfspitzen deutlich
abmildern. Nach den vorliegenden Daten
wäre die wichtigste Maßnahme, die Reduzierung der Wasserverluste in der
Zuleitung zwischen Brunnen und Wasserwerk.
- Austausch der Wasserzähler an den Brunnen, um die Verluste in der
Leitung zum Wasserwerk zu verifizieren. à Austausch
der Wasserzähler in den Brunnen 1 und 2 im September 2015
- Reinigung der Steigleitung in Brunnen 2, und Austausch der Pumpe
gegen eine mit 10 m mehr Förderhöhe, um die Spitzenleistung von
Brunnen 2 anzupassen. à Einbau
der Pumpe in Brunnen 2 im Juli 2016 mit erfolgter Reinigung der
Steigleitung
3. Fernsehuntersuchung Brunnen 2, um die
Sanierungen (Abdichtungen) von 2009 zu Überprüfung. à Die
TV-Untersuchung von Brunnen 2 wurde Juli 2016 beim Pumpenausbau vorgenommen.
Der Empfehlung von
2009 zur Umrüstung der Pumpen auf Frequenzsteuerung
wurde bisher nicht gefolgt. Die Leistungsreduzierung auf 1 bis 1,5 l/s in
den verbrauchsarmen Zeiten würde die Tendenz zur Verockerung und den damit
verbundenen Leistungsrückgang reduzieren. Kosten hierfür sind ca. 3.000 – 4.000
€.
2016 erfolgte eine
erneute Datenauslesung durch die Fa. Spengler. Diese Daten wurden an INGEO weitergeleitet.
Nach Rücksprache
mit Herrn Kwasnitschka sind folgende Schritte zur weiteren Entscheidung unabdingbar:
I.
Bedarfsanalyse
für die nächsten 20 – 30 Jahre
Hier sollte der Jahresbedarf und der Bedarf der Tagesspitze (ohne
Landwirtschaft) errechnet werden
Hierzu müsste das Ingenieurbüro INGEO beauftragt werden. Kosten ca.
4.000 – 5.000 €, netto
II.
Bestandsaufnahme
Netz
Durch ein Ing.-Büro muss ein Lageplan mit Material, Baujahr,
Durchmesser, Schieberschächte und Lage ermittelt werden. Sollten diese Daten
nicht ermittelt werden können, wird dies mit Hilfe von GPS ermittelt.
Diese Leistung könnte nach Rücksprache vom Ingenierbüro Degen übernommen
werden. Nachdem schon sehr viele Daten vorliegen, beläuft sich der Kostenrahmen
auf ca. 3.000 – 5.000 €, netto.
Projektlaufzeit ca. ½ bis ¾
Jahr
III.
Regelmäßige
Daten auslesen
Nach Rücksprache mit Herrn Steck könnte für das Auslesen mit wenig
Aufwand ein Prozessleitsystem installiert werden. Derzeit werden die Daten auf
einem Schreiber gespeichert. Die Auslesung ist kompliziert und aufwendig und
erfolgt somit nicht regelmäßig
Das Prozessleitsystem könnte von der Firma Spengler administriert werden. Die
Daten werden auf einem Server gespeichert und grafisch aufgearbeitet. Die
Förderung und Verbrauch werden dokumentiert, somit sind Verluste bzw
Unregelmäßigkeiten feststellbar. Die erforderlichen Listen für das
Wasserwirtschaftsamt werden automatisch generiert. Durch das Leitsystem ist
eine Überwachung der Wasserversorgung durch die Verwaltung möglich. Die Stadt
Leipheim wird dieses System ebenfalls installieren. Sollte es zu einem Verbund
kommen, könnte die Wasserversorgung über Leipheim überwacht werden. Die Kosten
für das Prozessleitsystem belaufen sich lt. Angebot auf 5.981,46 €, brutto.
Zur Notversorgung Leipheim
konnte folgendes recherchiert werden. Es gab mit der Standortverwaltung einen
Vertrag zur Notversorung zwischen der Standortverwaltung und der Gemeinde
Bubesheim. Bei der Auflösung der Standortverwaltung wurden keine Rechte und
Pflichten übernommen. Nach Rücksprache mit Herrn Remmele wird von Leipheim ca.
67 % der aktuellen Wassergebühr zzgl. MwSt. bei Bezug der Gemeinde in Rechnung
gestellt. (Aktueller Wasserpreis Leipheim: 1,50 € zzgl. MwSt. Preis für
Gemeinde Bubesheim: 1,01 € zzgl. MwSt). Grundsätzlich könnte bei unveränderten
Voraussetzungen eine Vereinbarung, die den bisherigen tatsächlichen Zustand
aufnimmt, abgeschlossen werden. Eine Lieferung durch die Stadt Leipheim ist
weiterhin möglich.
Nach den
vorliegenden Unterlagen ist die Wasser- und Löschwasserversorgung in Bubesheim
rechnerisch, allerdings ohne Bewässerung
und Schwimmbadbefüllungen, gewährleistet.
§ 17 der
Wasserabgabesatzung regelt hier:
„Falls Wasser aus
öffentlichen Hydraten nicht zum Feuerlöschen, sondern zu anderen vorübergehenden
Zwecken entnommen werdensoll. So stellt die Gemeinde auf Antrag einen
Wasserzähler, ggf. Absperrvorrichtung und Standrohr zur Verfügung und setzt die
Bedingungen für die Benützung fest.
Gemeinderat Oberauer berichtete, dass aus Sicht des
Wasserwarts Karl Oberauer eine Bedarfsanalyse nicht notwendig ist. Nachdem die
Daten täglich vom Wasserwart seit Jahrzehnten aufgezeichnet werden, kann der
Bedarf hieraus abgeleitet werden. Gemeinderat Häussler vertrat die Meinung,
dass der SCB den bereits besprochenen Brunnen zu bauen hat. Darauf erklärt
Gemeinderat Schaich, das dies bereits auf dem Weg sei.
Gemeinderätin Radinger stellte den Antrag, die Notversorgung zwischen der Gemeinde Bubesheim und der Stadt Leipheim zügig zu erarbeiten. Dieser Antrag wird nicht beschlossen, da Bürgermeister Sauter bereits Verhandlungsgespräche führte.
Beschluss:
Gemeinderat Sobczyk
stellt folgenden Antrag:
Der
Tagesordnungspunkt wird vertagt bis Herr Bürgermeister Sauter aus dem Urlaub
zurück ist.
07-51-2017/GL Ja 6 Nein 6 Anwesend 12 pers. Beteiligt 0
Somit gilt der Antrag abgelehnt.
Beschluss:
Gemeinderat Ritter
stellt folgenden Antrag:
Die Zuleitung
zwischen Brunnen und Wasserwerk soll auf Wasserverlust geprüft werden. Die
Frequenzsteuerung und das Prozessleitsystem soll beschafft werden. Allerdings
sollen mindestens 3 Angebote hierzu vorliegen.
07-52-2017/GL Ja 6 Nein 6 Anwesend 12 pers. Beteiligt 0
Somit gilt der Antrag abgelehnt.
Beschluss:
Gemeinderat Oberauer
stellt folgenden Antrag:
Das Prozessleitsystem wird beschafft.
07-53-2017/GL Ja 6 Nein 6 Anwesend 12 pers. Beteiligt 0
Somit gilt der Antrag abgelehnt.