Sitzung: 18.07.2017 Gemeinderat Kötz
a) Haushaltsreste:
Im Rahmen der Jahresrechnung ist über die Bildung von Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten zu beschließen.
Für das Haushaltsjahr 2014 wurden folgende Haushaltseinnahmereste gebildet:
Haushaltsstelle: Bezeichnung verfügbarer
Ansatz
1312.3618. Investitionen Land – Feuerwehr 2.700 €
7000.3536. Verbesserungsbeiträge Kanal 490.000 €
Beide Haushaltseinnahmereste wurden bei der Jahresrechnung 2015 unverändert in Abgang gebracht.
Nach § 19 KommHV-Kameralistik sind Ausgabenansätze im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für Ihren Zweck verfügbar.
Für das Haushaltsjahr 2014 wurden folgende Haushaltsausgabenreste gebildet:
Haushaltsstelle: Bezeichnung verfügbarer
Ansatz
0600.9400. Abbruch altes Rathaus 100.000 €
1311.9450. Feuerwehr Absauganlage 10.000 €
1436.9350. Hochwasserschutz 4.000 €
2100.9350. Schule Anlagevermögen 2.000 €
3700.9870. Investition Kirche – Sanierung Pfarrhof 13.000 €
8801.9530 unbebauter Grund 3.000 €
Bei den Haushaltsausgaberesten wurde nur die Ausgabe für die Musikinstrumente für die Schule im Jahr 2015 realisiert, alle anderen Haushaltsausgabereste wurden 2015 unverändert in Abgang gebracht.
Die Ausgabe für die Musikinstrumente betrug 1.830,24 €.
b) Jahresrechnung:
Nach Art. 40 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 1 KommZG i.V. m. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach deren Aufstellung dem Gemeinderat vorzulegen.
Frau Quenzer erläutert anhand des Rechenschaftsberichtes zur Jahresrechnung 2014 die Planabweichungen.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten hat der Gemeinderat alsbald, das Jahresergebnis festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.
Der Gemeinderat Kötz nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2014.