Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Kötz wurde am 07.05.2015 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 04.05.2017.

Dabei beschränkte sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben.

Die notwendigen Unterlagen, Belege, Bücher, Jahresrechnung und dergleichen haben vorgelegen.

Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Abgaben und Beiträge fand nicht statt, da die Abrechnungen im maschinellen Verfahren der AKDB erfolgten.

Die Einhebung der Gebühren erfolgt nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig. Die Kasseneinnahmereste konnten auf Grund der Programmumstellung an 2014 nicht einheitlich dargestellt werden bzw. geprüft werden.

Der Verwaltungshaushalt wurde gesamtheitlich nicht überschritten. Der Haushaltsansatz beträgt 4.810.490 €, der Abschluss der Jahresrechnung beträgt 4.680.458,13 €.

 

Im Vermögenshaushalt wurde der Haushaltsansatz um 24.961,91 € überschritten. Im Haushaltsplan wurden Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 889.330 € festgesetzt. Die Jahresrechnung 2014 schließt mit einem Ergebnis von 914.291,91 € ab. Dies ist auf einen fehlenden Haushaltsansatz im Vermögenshaushalt zurückzuführen.

Es handelte sich um die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Gartenstraße, Teil Eggentalstraße und Teil Ebersbacher Straße, beschlossen in der Sitzung vom 25.03.2014.

 

Ergebnis Rechnungsprüfung:

 

Haushaltsüberschreitungen von erheblicher Bedeutung wurde ausgewiesen.

 

Ein aktuelles Bestandsverzeichnis für 2014 lag nicht vor, die Bestandsfortschreibung endet 2012.

Die Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse der örtlichen Prüfung ergab folgende Vermerke:

 

-       Haushaltsansätze z. Teil nicht vorhanden

-       Deckungsringe unklar

-       Überprüfung der Hebesätze konnte aufgrund der fehlenden Soll-Listen nicht erfolgen.

 

Hinsichtlich der im Prüfungsbericht aufgeführten Beanstandungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Ab 2016 werden Haushaltsüberwachungslisten geführt, um eine Überschreitung von Haushaltsstellung zu verhindern.

Das bis 2012 geführte Bestandsverzeichnis wird aufgearbeitet bzw. auf den aktuellen Stand fortgeschrieben.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2014 nach dem aufgestellten Ergebnis. Zugleich wird die Entlastung für das Jahr 2014 erteilt. Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.