Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Habersetzer vom Ingenieurbüro Degen erläutert dem Gremium die Sanierungsmaßnahme in Ebersbach. Er erläuterte die Notwendigkeit anhand der Schadenanalyse Kanal und dem Baugrundgutachten. Das Ergebnis der TV-Befahrung zeigte im Sanierungsgebiet kurzfristigen bis sofortigen Sanierungsbedarf. Die Frostschutzschicht ist als Z1.1-Material und Z2-Material eingestuft. Herr Habersetzer machte nochmals darauf aufmerksam, dass unbedingt eine Lagerfläche für dieses Material zur Verfügung gestellt werden muss. Die Kirchenmauer ist mit Stützscheiben zu sichern. Die Diözese wurde von der Verwaltung auf den Baubeginn März 2018 aufmerksam gemacht. Die Absicherung der Mauer sollte idealerweise vor den Straßenbauarbeiten erfolgen. Nachdem die Straße „Hinter den Gärten“ eine Privatstraße ist, aber ebenfalls im vorderen Bereich Sanierungsbedarf besteht, wird die Verwaltung die Anlieger auf die notwendige Sanierung aufmerksam machen und nach Satzung die Abhilfe fordern.

Es ist davon auszugehen, dass die Grundstücke mehrere Hausanschlüsse haben. Es wird versucht, durch die TV-Befahrung die Abzweige festzustellen und im Vorfeld mit den Grundstückseigentümern eine Lösung zu erarbeiten. Es soll darauf geachtet werden, dass nach der Baumaßnahme nur ein Anschluss je Grundstück vorhanden ist. Ausnahmen werden nur zugelassen, wenn es technisch nicht möglich ist. Hier muss eine Sondervereinbarung gemäß der Satzung mit dem Grundstückseigentümer geschlossen werden. Herr Habersetzer stellte den Gestaltungsplan und die geschätzten Kosten dem Gremium vor.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz billigt den Gestaltungsplan zur Sanierung des Ortskerns Ebersbach. Das Ingenieurbüro wird beauftragt auf Grundlage der Planung die Ausschreibung vorzunehmen.