Sitzung: 18.07.2017 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Herr
Habersetzer vom Ingenieurbüro Degen erläutert dem Gremium die
Sanierungsmaßnahme in Ebersbach. Er erläuterte die Notwendigkeit anhand der
Schadenanalyse Kanal und dem Baugrundgutachten. Das Ergebnis der TV-Befahrung
zeigte im Sanierungsgebiet kurzfristigen bis sofortigen Sanierungsbedarf. Die Frostschutzschicht
ist als Z1.1-Material und Z2-Material eingestuft. Herr Habersetzer machte
nochmals darauf aufmerksam, dass unbedingt eine Lagerfläche für dieses Material
zur Verfügung gestellt werden muss. Die Kirchenmauer ist mit Stützscheiben zu
sichern. Die Diözese wurde von der Verwaltung auf den Baubeginn März 2018
aufmerksam gemacht. Die Absicherung der Mauer sollte idealerweise vor den
Straßenbauarbeiten erfolgen. Nachdem die Straße „Hinter den Gärten“ eine
Privatstraße ist, aber ebenfalls im vorderen Bereich Sanierungsbedarf besteht,
wird die Verwaltung die Anlieger auf die notwendige Sanierung aufmerksam machen
und nach Satzung die Abhilfe fordern.
Es
ist davon auszugehen, dass die Grundstücke mehrere Hausanschlüsse haben. Es
wird versucht, durch die TV-Befahrung die Abzweige festzustellen und im Vorfeld
mit den Grundstückseigentümern eine Lösung zu erarbeiten. Es soll darauf
geachtet werden, dass nach der Baumaßnahme nur ein Anschluss je Grundstück
vorhanden ist. Ausnahmen werden nur zugelassen, wenn es technisch nicht möglich
ist. Hier muss eine Sondervereinbarung gemäß der Satzung mit dem
Grundstückseigentümer geschlossen werden. Herr Habersetzer stellte den
Gestaltungsplan und die geschätzten Kosten dem Gremium vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat
Kötz billigt den Gestaltungsplan zur Sanierung des Ortskerns Ebersbach. Das
Ingenieurbüro wird beauftragt auf Grundlage der Planung die Ausschreibung
vorzunehmen.