Beschluss: einstimmig beschlossen

Das Architekturbüro Spiegler legte dem Gremium 5 Planungsvarianten zum Neubau des Kinderhortes vor und erläuterte diese. Bei der Variante 1 handelte es sich um ein 1-geschossiges Gebäude mit einer Grundfläche von ca. 517 m². Für die Realisierung ist der Kauf des südwestlich gelegenen Grundstückes von der Kirche notwendig. Bei der Variante 2 handelte es sich um ein 1 Voll- und ein Halbgeschoß mit einer Grundfläche von ca. 386 m². Zur Realisierung müsste auf dem Kirchengrundstück die Abstandsflächen übernommen werden. Der Vorschlag zeigt ein versetztes Pultdach. Bei den Varianten 3 – 5 wurde das Gebäude mit 2 Vollgeschoßen und einem Satteldach geplant. Bei der Variante 3 und 4 wäre eine Abstandsflächenübernahme durch die Kirche, notwendig. Für die Variante 5 ist zur Realisierung das Kirchengrundstück nicht notwendig.

Auf Nachfrage erklärte Herr Spiegler, dass die Kostenunterschiede zwischen den Varianten 2 und 5 bei ca. 25.000 € liegen. Städtebaulich wäre die 2-Geschossigkeit besser vertretbar. Für die Grundrissplanung empfiehlt der Architekt ein zeitnahes Gespräch mit der bisherigen Hortleitung. Das Gremium verständigte sich darauf, dass die Varianten 2 und 5 weiter verfolgt werden. In der September-Sitzung wird über das Ergebnis des Trägergespräches berichtet und erfolgt eine Festlegung der weiteren Variante.

Für einen reibungslosen Planungsablauf sollte der Statiker vergeben werden. Hierzu legte das Architekturbüro ein Angebot des Ingenieurbüros Martin Mader in Senden in Höhe von 39.226,93 €, brutto vor.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beauftragt das Ingenieurbüro Martin Mader zu einem Preis von 39.226,93 € für die Statik. Der Bürgermeister wird ermächtigt einen Vertrag abzuschließen.