Sitzung: 18.07.2017 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Das Architekturbüro
Spiegler legte dem Gremium 5 Planungsvarianten zum Neubau des Kinderhortes vor
und erläuterte diese. Bei der Variante 1 handelte es sich um ein 1-geschossiges
Gebäude mit einer Grundfläche von ca. 517 m². Für die Realisierung ist der Kauf
des südwestlich gelegenen Grundstückes von der Kirche notwendig. Bei der
Variante 2 handelte es sich um ein 1 Voll- und ein Halbgeschoß mit einer
Grundfläche von ca. 386 m². Zur Realisierung müsste auf dem Kirchengrundstück
die Abstandsflächen übernommen werden. Der Vorschlag zeigt ein versetztes
Pultdach. Bei den Varianten 3 – 5 wurde das Gebäude mit 2 Vollgeschoßen und
einem Satteldach geplant. Bei der Variante 3 und 4 wäre eine
Abstandsflächenübernahme durch die Kirche, notwendig. Für die Variante 5 ist
zur Realisierung das Kirchengrundstück nicht notwendig.
Auf Nachfrage
erklärte Herr Spiegler, dass die Kostenunterschiede zwischen den Varianten 2
und 5 bei ca. 25.000 € liegen. Städtebaulich wäre die 2-Geschossigkeit besser
vertretbar. Für die Grundrissplanung empfiehlt der Architekt ein zeitnahes
Gespräch mit der bisherigen Hortleitung. Das Gremium verständigte sich darauf,
dass die Varianten 2 und 5 weiter verfolgt werden. In der September-Sitzung
wird über das Ergebnis des Trägergespräches berichtet und erfolgt eine Festlegung
der weiteren Variante.
Für einen
reibungslosen Planungsablauf sollte der Statiker vergeben werden. Hierzu legte
das Architekturbüro ein Angebot des Ingenieurbüros Martin Mader in Senden in
Höhe von 39.226,93 €, brutto vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat
Kötz beauftragt das Ingenieurbüro Martin Mader zu einem Preis von
39.226,93 € für die Statik. Der Bürgermeister wird ermächtigt einen
Vertrag abzuschließen.