Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

a) Haushaltsreste:

Im Rahmen der Jahresrechnung ist über die Bildung von Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten zu beschließen.

 

Für die Jahresrechnung 2013 wurden keine Haushaltseinnahmereste (HER) und Haushaltsausgabereste gebildet.

 

 

b) Jahresrechnung:

Nach Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach deren Aufstellung dem Gemeinderat vorzulegen.

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten hat der Gemeinderat nach Art. 102 Abs. 3 die Jahresrechnung 2013 alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30.06.2015 festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2013. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung vorgelegt.