Beschluss: einstimmig abgelehnt

Die Gemeinde Kötz hat in der Sitzung vom 09.03.2017 dem Bauantrag zur Errichtung einers beleuchteten und doppelseitigen City-Star-Boards auf einem Monofuß das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

Die Gründe dafür waren:

 

-       Die beleuchtete Werbetafel kann bei Dunkelheit irritieren. Nicht unweit entfernt ist eine Ampel mit Fußgängerüberweg. Die Autofahrer können durch die Werbetafel abgelenkt werden und übersehen z.B. einen Fußgänger, der die Ampel überquert.

 

-       Die B16 ist eine viel befahrene Straße. Durch die beleuchtete Werbetafel können viele Autofahrer irritiert/abgelenkt werden und verursachen dadurch vermehrt Unfälle.

 

Das Landratsamt Günzburg hat in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme vom Fachbereich Verkehrswesen und vom Staatlichen Bauamt erhalten. Danach erweist sich das Vorhaben als genehmigungsfähig, wenn die Werbeanlage in mindestens 3,00 m Abstand zum Fahrbahnrand der Bundesstraße 16 aufgestellt wird.

 

Das Landratsamt Günzburg beabsichtigt, die Baugenehmigung unter dieser Bedingung zu erteilen. Die Gemeinde Kötz wird gebeten, erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss erteilt dem Bauantrag Nr. 03/2017 das gemeindliche Einvernehmen.