Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Antrag auf Neubau eines barrierefreien Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten und Garagen wurde bereits im Dezember 2016, Bauvorlagennummer 18/2016, genehmigt.

 

Gegenüber dem genehmigten Bauantrag soll geändert werden:

 

-       Der südliche Grenzabstand von 6,75 m auf 7,10 m

-       Der Kniestock von 1 m OK RFB bis OK Dachhaut auf 1 m OK RFB bis UK Sparren und somit

-       Die Firsthohe von 11,70 m auf 12,02 m.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss erteilt dem Tekturantrag Nr. 13/2017 das gemeindliche Einvernehmen.