Beschluss: einstimmig beschlossen

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bauungsplans „Am Ulmer Weg“ und hält alle Festsetzungen ein.

Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten, daher hat der Bauwerber die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauantrag Nr. 12/2017 das gemeindliche Einvernehmen.

Das Baugenehmigungsverfahren wird nicht durchgeführt.