Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0

Am 24. September 2017 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. An diesem Wahlsonntag ist die Gemeinde bei der Durchführung dieser Wahl wieder auf die Unterstützung ehrenamtlicher Wahlhelfer angewiesen. Für ein Ehrenamt kann keine Vergütung, jedoch eine angemessene Entschädigung (das sogenannte Erfrischungsgeld) gezahlt werden. Bei der letzten Bundestagswahl im Jahre 2013 betrug diese 30,00 €.

 

Die Bundeswahlordnung (BWO) ist durch die 11. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 24. März 2017 geändert worden. Eine dieser vorgenommenen Änderungen betrifft die Erhöhung und Staffelung des Erfrischungsgeldes.

 

In der Bundeswahlordnung (BWO) ist im § 10 Abs. 2 das Erfrischungsgeld für den Wahlvorsteher nun auf 35,00 € und mit 25,00 € für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstands festgelegt. Hierbei handelt es sich um eine „Kannregelung“. Einer Abweichung dieses Betrages seitens der Gemeinde ist nichts entgegenzusetzen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, für alle Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2017 das Erfrischungsgeld einheitlich auf 40,00 € anzuheben. Hierdurch soll die Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamts als Wahlhelfer gefördert werden.


Beschluss:

Für die Bundestagswahl 2017 wird das Erfrischungsgeld für alle Wahlhelfer auf 40,00 € festgesetzt.