Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0

Der Gemeinderat Bubesheim wurde in der Sitzung vom 17.02.2014 darüber informiert, dass der gewidmete öffentliche Feldweg „Zu den Königswiesenäckern“, Flur-Nr. 350 der Gemarkung Bubesheim, sich in der Natur auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 2174 der Gemarkung Günzburg befindet. Die Stadt Günzburg hat sich bereit erklärt, den Feldweg kostenfrei zu übernehmen. Dies wurde mit Überlassungsvertrag mit dinglicher Sicherung für die Abwasserleitung vom 12.01.2017 schriftlich festgehalten.

 

Gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG ist eine Straße einzuziehen, wenn sie jede Verkehrsbedeutung verloren hat. Der Feldweg liegt nicht mehr auf der gewidmeten Flur-Nr. 350 der Gemarkung Bubesheim, sondern hat sich in der Natur nach Osten verschoben und liegt nun auf der Flur-Nr. 2174/1 der Gemarkung Günzburg. Somit ist der Feldweg nicht mehr auf der Gemarkung Bubesheim und für die Widmung die Stadt Günzburg zuständig.

 

Eine  Beteiligung des Eigentümers des der Straße dienenden Grundstücks oder des daran dinglich Berechtigten ist im Einziehungsverfahren nicht geboten.

 

Die Einziehung ist drei Monate vorher in der Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen.

 

Für die Aufhebung der Widmung ist ein förmliches Einziehungsverfahren gem. Art. 8 BayStrWG durchzuführen. Als ersten Schritt hat hierzu der Gemeinderat die Einziehungsabsicht zu beschließen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim beabsichtigt, den öffentlichen Feld- und Waldweg „Zu den Königswiesenäcker“ mit dem Anfangspunkt ab der Einmündung in den Weg „An der Leipheimer Lach“ bis zum Endpunkt bei der Einmündung in den Weg „Ober der Leipheimer Lach“ der Gemarkung Bubesheim als öffentliche Straße einzuziehen.

Das Einziehungsverfahren soll durchgeführt werden.