Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0

Die Firma L+N Recycling GmbH betreibt seit 1996 in der Gemarkung Bubesheim das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten. Der Standort ist als Gewerbegebiet ausgewiesen und befindet sich am südlichen Ortsrand. In südlicher Richtung grenzt unmittelbar die Autobahn A8 an das Betriebsgelände.

In westlicher Richtung befindet sich ein Nebengrundstück, das zukünftig durch die L+N Recycling genutzt werden soll. Die Zu- bzw. Abfahrt  zu dem Betriebsgelände erfolgte bisher über die „Kötzer Straße“ und weiter über die Ortsstraße „An der Autobahn“ aus nördlicher Richtung. Dieser Verkehrsweg soll zukünftig über das Nebengrundstück und die Zu- bzw. Abfahrt von der „Weißenhorner Straße“ entlastet werden.

Die Fläche, die am nördlichen Teil der Ortsstraße „An der Autobahn“ angrenzt, wurde bis vor ca. 4 Jahren landwirtschaftlich genutzt. Im Jahre 2010 wurde hier ein neues Bebauungsgebiet von der Gemeinde Bubesheim ausgewiesen und es entstanden mehrere Wohnhäuser.

Es existieren keine natürlichen Abschirmungen zum Betriebsgeländer der Firma L+N Recycling GmbH.

 

Die Anlagen der L+N Recycling GmbH untergliedern sich in 2 Hauptanlagen und 1 Nebeneinrichtung. Die geplanten Änderungen erstrecken sich vorrangig auf die Hauptanlage 2 sowie die Nebeneinrichtung.

 

Die Änderungen umfassen folgende Vorhaben:

-       Errichtung und Betrieb von Lager- und Abstellflächen zur zeitweiligen Lagerung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle sowie von Abstellflächen für Fahrzeuge (Fl.Nr. 1867)

-       Verlagerung von Behandlungseinrichtungen zur manuellen Zerlegung der Sammelgruppe  (Weiße Ware) und Sammelgruppe 3 und 5 (Braune Ware) aus den Hallenteilen HT2 und 3 (Fl.Nr. 1866) in die Hallenteile HT4 und 5 (Fl.Nr. 1867)

-       Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Aufbereitung von Elektroschrott in die Hallenteile HT2 und 3 (Fl.Nr. 1866) mit einer Betriebszeit von 06:00 Uhr – 22:00 Uhr

-       Erweiterung einer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit zur zeitweiligen Lagerung von Nachtspeicherheizgeräten der Sammelgruppen 1

-       Erhöhung der Behandlungskapazität für Altgeräte der Sammelgruppe 1 (Weiße Ware) von 0,825 t/h auf 2,2 t/h sowie der Sammelgruppe 3 und 5 (Braune Ware) von 2,8 t/h auf 4,8 t/h

-       Erhöhung der Gesamtkapazität an gefährlichen Abfällen von 100,6 t auf 220 t und an nicht gefährlichen Abfällen von 301,1 t auf 400 t

-       Reduzierung der Betriebszeiten der Ölbindemittelanlage von ganztägig auf 06:00 Uhr – 23:00 Uhr sowie Ausweitung der Betriebszeiten der anderen Anlagenteile (außer Anlage zur Aufbereitung von Elektroschrott) von 06:00 Uhr – 22:30 Uhr auf 06:00 Uhr – 23:00 Uhr

-       Änderungen der Zu- bzw. Abfahrtswege auf das Betriebsgelände

-       Erhöhung der zulässigen Immissionsrichtwerte der L+N Recycling GmbH

-       Errichtung einer Lärmschutzwand im nördlichen Teil des Betriebsgeländes (Fl.Nr. 1868) sowie einer Abschirmung im westlichen Teil des neuen Betriebsgeländes (Fl.Nr. 1867)

 

Nachdem das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung der Lärmschutzwand im Jahr 2015 nicht erteilt wurde, wurde das Vorhaben seitens der Firma L+N Recycling GmbH konkretisiert und teilweise auch modifiziert, ebenfalls die schalltechnische Begutachtung.

Die Einzelheiten wurden am 24.05.2017 bei einem persönlichen Treffen erläutert.

 

Insbesondere wurde die Lage der im Norden vorgesehenen Lärmschutzwand verändert, sodass zur Grenze des Straßengrundstücks der Straße „An der Autobahn“ ein Abstand von 5 m gewahrt ist.

Die Lärmschutzwand fügt sich nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Aufgrund von Kubaturen von in der näheren Umgebung vorhandenen baulichen Anlagen begegnet die Länge und Höhe der Lärmschutzwand in diesem Bereich jedenfalls keinen städtebaulichen Bedenken. Ein angemessener straßenseitiger Freiraum wird nun ebenfalls gewahrt. Der dort bislang vorhandene und auch genehmigte Lagerplatz wird entsprechend reduziert und der entstehende Grundstücksstreifen zwischen Straße und Wand begrünt. Ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan wurde hierfür erstellt und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Insofern bewirkt die Lärmschutzwand mit vorgelagerter Begrünung nicht nur eine schalltechnische, sondern auch eine optische Verbesserung des Istzustandes für die Anwohner. Im Westen der neuen Betriebsfläche wird entlang der westlichen Grundstücksgrenze ebenfalls eine Lärmschutzmaßnahme durchgeführt. Hierfür werden 4 Seecontainer in Reihe gestellt. Auch der westlich gelegene Grünstreifen wird grünordnerisch aufgewertet.

 

Mit den Schallgutachten kann nunmehr plausibel nachgewiesen werden, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte unter Berücksichtigung der Vorbelastung an den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten werden.

 

Die Firma L+N hat auch einen Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Baubeginns für die geplanten Änderungen nach § 8a BImSchG gestellt. Seitens der Verwaltung gibt es hierfür keine Einwände.

 

Gemeinderat Zeiser fragte nach, ob im Brandfall die Löschwasserversorgung ausreichend ist. Der Vorsitzende erläuterte, dass eine Überprüfung diesbezüglich stattfand und man zu dem Ergebnis kam, dass die Löschwasserversorgung durch die Feuerwehr gewährleistet werden kann.

 

Dritter Bürgermeister Sobczyk erkundigte sich im Hinblick auf die Lärmbelästigung, warum das Betriebsende erst um 23 Uhr ist und nicht schon um 22 Uhr ist.

 

Der Vorsitzende erteilte dem anwesenden Geschäftsführer Herrn Szdzuy das Wort, um die Frage von Herrn Sobczyk zu beantworten. Aufgrund eines 2-Schichtbetriebes mit Pausenregelung ist es nötig, die Betriebstätigkeit bis 23 Uhr zu erweitern, allerdings werden lärmintensive Arbeiten bereits um 22 Uhr beendet. Die Ausweitung der Betriebstätigkeit bis 23 Uhr betreffen nur einzelne Teile der Anlage.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim erteilt dem geplanten Bauvorhaben und Änderungen der Firma L+N Recycling GmbH das gemeindliche Einvernehmen.

 

Mit dem Antrag auf vorzeitigen Baubeginn besteht ebenfalls Einverständnis.