Sitzung: 26.06.2017 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0
Der Stadtrat der
Stadt Leipheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.05.2017 die Aufstellung
sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB zum
einfachen Bebauungsplan Nr. 45 "Ortskern Riedheim" beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung
Der
Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans bildet den Ortskern von Riedheim.
Durch verschiedene Bauanträge, welche die Umplanung und Modernisierung von
Häusern und Höfen im Ortskern Riedheim betreffen, besteht die Gefahr, dass sich
der Charakter der bestehenden und weitgehend homogenen Gestaltung des
Ortsgebietes stark verändert und beeinträchtigt wird. Für ein Vorhaben, mit
einem Wohngebäude sowie einer Flachdachausbildung wurde deshalb, in jüngster
Vergangenheit die Zurückstellung des Bauantrags durch den Stadtrat der Stadt
Leipheim beschlossen.
Insbesondere bei
Modernisierungen und funktionalen Umplanungen von Häusern und Hofstellen wird
selten auf die Gestaltung als Weiterführung der Bautradition geachtet. Dabei
wird durch neue, künstliche Materialien, Bauformen und -stile die ländliche
Bautradition und die einhergehende einheitliche Wirkung des Ortsbildes
empfindlich gestört.
Mit der
Aufstellung des einfachen Bebauungsplans soll die planungsrechtliche
Voraussetzung und Sicherung des Gebiets- und Gestaltungscharakters, mit
ortstypischen nordschwäbischen Merkmalen der Bauweise in Riedheim geschaffen
werden.
Das
Bebauungsplanverfahren wird als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB
im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von einer frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
Der
Geltungsbereich umfasst mehrere Dutzend Flurstücke im Ortskern und weist eine
Fläche von ca. 27,94 ha.
Beschluss:
Die Gemeinde Bubesheim nimmt die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Ortskern Riedheim“ in Leipheim zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.