Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Leipheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.05.2017 die Aufstellung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB zum einfachen Bebauungsplan Nr. 45 "Ortskern Riedheim" beschlossen.

 

Ziel und Zweck der Planung

Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans bildet den Ortskern von Riedheim. Durch verschiedene Bauanträge, welche die Umplanung und Modernisierung von Häusern und Höfen im Ortskern Riedheim betreffen, besteht die Gefahr, dass sich der Charakter der bestehenden und weitgehend homogenen Gestaltung des Ortsgebietes stark verändert und beeinträchtigt wird. Für ein Vorhaben, mit einem Wohngebäude sowie einer Flachdachausbildung wurde deshalb, in jüngster Vergangenheit die Zurückstellung des Bauantrags durch den Stadtrat der Stadt Leipheim beschlossen.

Insbesondere bei Modernisierungen und funktionalen Umplanungen von Häusern und Hofstellen wird selten auf die Gestaltung als Weiterführung der Bautradition geachtet. Dabei wird durch neue, künstliche Materialien, Bauformen und -stile die ländliche Bautradition und die einhergehende einheitliche Wirkung des Ortsbildes empfindlich gestört.

Mit der Aufstellung des einfachen Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Voraussetzung und Sicherung des Gebiets- und Gestaltungscharakters, mit ortstypischen nordschwäbischen Merkmalen der Bauweise in Riedheim geschaffen werden.

Das Bebauungsplanverfahren wird als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.

Der Geltungsbereich umfasst mehrere Dutzend Flurstücke im Ortskern und weist eine Fläche von ca. 27,94 ha.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim nimmt die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Ortskern Riedheim“ in Leipheim zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.