Beschluss: einstimmig beschlossen

Im Baugebiet „Am Schneckenhofer Weg“ in Großkötz wurden Verkehrswege nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgebaut. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Straße die Widmung von der Gemeinde Kötz als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen. Durch die Widmung wird die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Dossenberger-Straße

Die Dossenberger-Straße mit der Fl.Nr. 1044/5, Gemarkung Großkötz, ist voll ausgebaut und beginnt mit der Abzweigung vom Emmenthaler Weg bei Fl.Nr. 1043/0 nord-östl. Ecke, Gemarkung Großkötz (km 0,000) und endet mit der Einmündung in die Lange Gasse bei Fl.Nr. 1043/5 süd-östl. Ecke, Gemarkung Großkötz (km 0,167).


Beschluss:

Die Dossenberger-Straße mit der Fl.Nr. 1044/5, Gemarkung Großkötz, wird hiermit zur Ortsstraße gewidmet und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (Art. 6, Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG).