Beschluss: einstimmig beschlossen

Im Baugebiet „An der Ziegelei“ in Großkötz wurden Verkehrswege nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgebaut. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Straße die Widmung von der Gemeinde Kötz als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen. Durch die Widmung wird die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

An der Ziegelei

Die Straße „An der Ziegelei“ mit der Fl.Nr. 30/16, Gemarkung Großkötz, ist voll ausgebaut und beginnt mit der Abzweigung von der Frühlingsstraße bei Fl.Nr. 30/1 nord-östl. Ecke, Gemarkung Großkötz (km 0,000) und endet bei Fl.Nr. 30/25 nord-östl. Ecke, Gemarkung Großkötz (km 0,134).


Beschluss:

Die Straße „An der Ziegelei“ mit der Fl.Nr. 30/16, Gemarkung Großkötz, wird hiermit zur Ortsstraße gewidmet und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (Art. 6, Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG).